Zahlreiche Anleger haben ihr Geld in vermeintlich steuersparende Bauherrenmodelle gesteckt. Die Sicherheit des Konzepts wurde ihnen dabei zugesichert, künftige Nachschüsse wurden meist ausgeschlossen.

Nun, da doch Nachschüsse erforderlich werden, zeigt sich anhand von Gutachten, dass die Modelle von vornherein nicht aufgehen konnten und nur einer daran verdient: der Organisator.

Damit erweist sich aber die ursprüngliche Beratung als fehlerhaft und kann binnen drei Jahren ab Erkennbarkeit gerichtlich geltend gemacht werden.