Abgasskandal: Ansprüche prüfenVom Abgasskandal betroffen?

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Der Generalanwalt hat nun die in zahlreichen Fahrzeugen verbauten temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen (sog. „Thermofenster“) als unzulässig eingestuft. Die EuGH-Richter sind bei ihrem Urteil, das in einigen Monaten erwartet wird, zwar nicht an das Gutachten des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Käufer der betroffenen Fahrzeuge sollten jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Trick 17 mancher Landesgerichte war es einige Zeit lang, einfach so zu tun, als wäre den Autokäufern die Schummelsoftware egal. Ha, sagten sie dann, warum kommen Sie überhaupt zu uns sich beschweren?

Trick 17 der Hersteller wiederum war das "Thermofenster". Halt, nein, so etwas gibt es ja nur beim Baumarkt, vielmehr die "temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung“: Gereinigt wird dabei nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius Außentemperatur und nur unterhalb von 1 000 Höhenmetern. Also meistens nicht. Wie die Autobauer durchaus wussten.

VW hat seinen Betrug zwar offen eingestanden - aber nicht aus der Welt geräumt, sondern uns mit der temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung wieder ein neues Märchen aufgetischt. Viele andere Autobauer verwenden die ebenfalls.

Der Generalanwalt beim EuGH meinte am 23. September 2021, dass eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung auch dann unzulässig ist, wenn sie erst später (etwa iRd software-updates) eingebaut wurde, und dass es nicht darauf ankommt, ob etwa das KBA eine gültige EG-Typgenehmigung ausgestellt hat; und auch nicht darauf, ob der Übernehmer das Fahrzeug selbst bei Kenntnis ihres Vorhandenseins und ihrer Wirkungsweise erworben hätte. Sondern, ein Kraftfahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist auf jeden Fall mangelhaft.

Ob der EuGH auch so entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Immerhin ist er von der Autoindustrie unabhängig. Tut er es, kommen viele neue Probleme auf die Autobauer zu. Die werden dann sagen, wer hätte das gedacht? Wir haben ehrlich geglaubt, wir dürfen diesen Trick anwenden!

Ist das sittenwidrig? Der BGH in Deutschland, wo es eine mächtige Autoindustrie gibt, meinte vor einiger Zeit, nein, da kann man sich als rechtstreuer Autobauer schon mal irren, ist nicht so gravierend.

Das Hütchenspiel der Autobauer geht jetzt schon im siebenten Jahr. Tausende haben bereits Recht bekommen, und wir sind angesichts der EuGH-Entscheidungen zuversichtlich, dass es noch Tausende mehr werden.