Für Kunden, die ihr Fahrzeug in Wien sowie bestimmten Teilen Niederösterreichs von ihrem Händler übernommen haben, bieten wir seit kurzem eine Vorgehensweise an, bei der sie das Fahrzeug behalten können und nicht zurückgeben müssen: Sie zielt darauf ab einen Betrag iHv etwa 30% des Kaufpreises zurückzubekommen.

Diesen Betrag können alle Fahrzeugeigentümer fordern, deren Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und über eine Schummelsoftware (unzulässige Abschalteinrichtung) verfügt. Das heißt, ein Anspruch auf Schadenersatz kommt für Betroffene von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes, BMW, Opel und seit kurzem auch Peugeot, Citroen, DS, Renault und Fiat in Betracht.

In erster Linie haben Sie nicht das erhalten, was Sie erwerben wollten, ein tatsächlich normgerechtes Auto – die Einhaltung der Emissionsnorm wurde Ihnen durch Einsatz technischer Tricks nur vorgespiegelt. Auf diese Weise wird aber auch der im Abgasskandal erlittene Wertverlust ausgeglichen, denn jedes umgerüstete Fahrzeug trägt den Makel des Dieselskandals mit entsprechenden Auswirkungen auch auf die Gebrauchtwagenpreise. Dies deswegen, weil die Folgen der Softwareupdates noch immer nicht abzusehen sind, stattdessen mehren sich Rückmeldungen von Fahrern, die über einen erhöhten Spritverbrauch, einen Leistungsverlust und eine Versottung des Motors klagen. Zudem ist zu befürchten, dass die Langlebigkeit der Fahrzeuge unter den Folgen der Softwareupdates leiden wird: Vor Freigabe der Updates wurde keine Langzeittestung vorgenommen.

Jüngst hat auch ein Urteil des Handelsgerichts Wien erbracht, dass mit dem Softwareupdate Nachteile einhergehen.

Da wir eine Wiener Kanzlei sind, bieten wir diese Aktion nur Betroffenen an, die ihr Fahrzeug bei einem Händler in Wien oder im umgebendenNiederösterreicherworben haben. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir dort für Sie gerne kostenlos eine begründete Deckungsanfrage.

Wer aber zur Rückgabe seines Fahrzeugs bereit ist, für den oder die fordern wir weiterhin, und zwar österreichweit, die Rückerstattung des gesamten bezahlten Kaufpreises – ohne Abzug eines Benützungsentgeltes – samt 4 % Zinsen jährlich ab dem Tag der Zahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges.

Wenn Sie einer der betroffenen Autokäufer sind, dann verwenden Sie unser Formular, um unverbindlich mit uns in Kontakt zu treten: zum Formular …