Linz. Es ist ein spannender Ausschnitt aus dem großen Problemkreis Fremdwährungsfinanzierung: Anwalt Benedikt Wallner vertritt einen Anleger, der mit dem Vorsorgeprodukt "LifeClass 60+" hohe Schäden erlitten hat. Er glaubt an verbreitete Schadensfälle, da das Produkt falsch konstruiert sei.

Komplexes Konstrukt

"LifeClass 60+" sei ein kompliziertes Konstrukt aus einem Fremdwährungskredit und Versicherungen. Aufgrund von Kursverlusten und der schlechten Performance der Versicherungen klafft nun eine große Deckungslücke.

Wallner fährt gegen den Emittenten und den Vermittler schwere Geschützte auf: Sogar der OGH (3Ob49/12w) habe festgestellt, dass das Investment-Vehikel im Hinblick auf eine sichere Anlage -diplomatisch formuliert -nicht viel tauge (Faksimile). Wallner: "Als Kunden für dieses Produkt bevorzugte man Vermögende, die noch mitten im Leben stehen." Bislang seien in der Causa "LifeClass 60+" meist Vermittler geklagt worden. Wallner nimmt aber den Emittenten ins Visier, da er sich den Vermittler zurechnen lassen müsse (§ 1313a ABGB).

Nun ist der Rechtsstreit (Streitwert 458.304 €) um eine prozessuale Dimension erweitert worden: Den zwei Beklagten traten eine nö. Bank und ein schottischer Versicherer bei. Wallner rekurrierte dagegen. Er verweist angesichts dieses Schritts der Beklagtenseite darauf, dass Derartiges ein allgemeines Problem in Anleger-Prozessen sei nämlich, dass man durch den Beitritt von Nebenintervenienten ("Streithelfern") das Klagsrisiko erhöhe.

Der Emittent verweist in einem kurzen Kommentar darauf, dass noch kein Verlust realisiert wurde. Ein Privat-Gutachten habe ergeben, dass das Produkt im Ausgabezeitpunkt unbedenklich war. (jai)

Quelle: 03.09.2012 | 03:01 | Oliver Jaindl, © wirtschaftsblatt.at