Erstmals erklärte ein Gericht die Bürgschaft einer Ehefrau für sittenwidrig

Am Anfang vom Ende stotterte die Ehefrau den Kredit in Raten ab. Sie überwies der Bank monatlich 1500 S. Allein um das Kapital zurückzuzahlen hätte sie 666 Jahre gebraucht; von den geforderten 16,5 Prozent Zinsen per anno ganz zu schweigen. Als sie alles verloren hatte und von Sozialhilfe leben mußte, stellte die Frau die Zahlungen ein – und wurde von der Bank auf Begleichung der Gesamtschuld geklagt: 11 Millionen, 882.913 Schilling und 46 Groschen. Das ist sittenwidrig! Daß die Frau von der Bank für den von ihrem Mann aufgenommenen Geschäfts-Kredit als Bürgin herangezogen wurde, ist rechtswidrig; und daß das so gewertet wird, ist neu.

Höchstgericht stellte schon die Weichen

Früher fuhr sozusagen die Eisenbahn drüber: Mitgehangen, mitgefangen. Das gilt jetzt in der Regel nur noch dann, wenn das Darlehen z. B. für eine gemeinsame Eigentumswohnung aufgenommen wurde. Davon hat auch der Ehepartner etwas, also haftet er auch dafür. Häufig aber unterschreibt die ahnungs- und mittellose Ehefrau einen Vertrag über einen Kredit, den der Mann in sein Unternehmen steckt. Daraus zieht sie keinen direkten Nutzen.

Der Wiener Rechtsanwalt Benedikt Wallner hat das sensationelle Urteil erkämpft. Er verfolgt seit einiger Zeit die geänderte Judikatur des Obersten Gerichtshofes, welche besagt: Jemanden zur Übernahme einer Haftung zu überreden, verletzt "ungeschriebenes Recht". Und zwar dann, wenn ein "beträchtliches Ungleichgewicht" zwischen den "beidseitigen Interessen" besteht. Die Haftungserklärung eines engen Familienmitgliedes ohne zulängliches Einkommen ist so ein Fall. Richter Stefan Böck (Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien) konnte sich in seinem Urteil 11 Cg 139/97k-26 auf OGH-Entscheidungen stützen. Der Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft brauchte Geld, um die Firma weiterführen zu können. Er nahm Kredite von fast zwölf Millionen S auf. Seine Frau war formal Gesellschafterin, im übrigen aber war sie Hausfrau, am Firmenkonto nicht zeichnungsberechtigt und an den Geschäften gar nicht sonderlich interessiert.

Ihr Mann und ein Bank-Angestellter überredeten sie, dem Kreditvertrag als Mitschuldnerin beizutreten. Man erklärte ihr, daß der Kredit ohne ihre Unterschrift nicht gewährt werden könne und die Firma ohnehin gut dastehe. Im Urteil ist von "Überrumpelung" die Rede, von einer "seelischen Zwangslage", die sich aus der gefühlsmäßigen Bindung zwischen Kreditnehmer (Ehemann) und Mitschuldnerin (Ehefrau) ergibt, sowie von der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Frau. Die Firma ging in Konkurs und die Ehe in Brüche. Der Bank wurde die Inanspruchnahme der Hausfrau verwehrt. Ohne selbst einen Profit aus dem Kredit zu ziehen, sei sie zur leichtfertigen Übernahme der Haftung gedrängt worden, deren Erfüllung – wenn überhaupt – erst in ferner Zukunft zu erwarten war. Das ist laut Urteil nicht nur wirtschaftlich sinnlos, das ist "unerträglich".

Quelle: KURIER, 17.9.1998, Seite 22