Neue Bagatellgrenze

Die Zivilverfahrensnovelle hat mit 1. 1. 2003 eine neue Bagatellgrenze gebracht. Bei einem Streitwert bis zu 1000 Euro müssen nicht alle Beweise gewürdigt werden, sondern der Richter kann gleich nach seiner freien Überzeugung entscheiden. 

Selbstverständlich muss er weiterhin den Sachverhalt überprüfen, das schon, aber kostspielige Beweisaufnahmen wie z. B. die Einholung eines Gutachtens soll der Richter in Bagatellfällen unterlassen. Er schöpft aus seiner eigenen Erfahrung und bildet sich so ein Urteil.

Dieses kann dann auch kaum noch bekämpft werden. Berufungen wegen unrichtiger Beweiswürdigung sind ausgeschlossen.
Die Rechtsanwälte liefen dagegen (erfolglos) Sturm, weil sie darin das Ende des Rechtsschutzes sehen. „Es muss doch“, sagt Konsumentenschutz-Experte Benedikt Wallner, „alles überprüfbar sein. Der Richter kann sich in seinem freien Ermessen ja irren“.

Immerhin seien 1000 Euro ein Netto-Durchschnittsverdienst und der häufigste Rechnungsbetrag im alltäglichen Geschäftsleben. Bis zur Novelle hatte der Gesetzgeber die Bagatellgrenze bei 2000 Euro gezogen.

Quelle: Mittwoch, 30.04.2003, (KURIER | Seite 11)