Von Teleges-Affäre blieb nichts übrig / Millionenklage gegen Stadt Wien?

von Ricardo Peyerl 

Der Kabelsalat war unvermeidbar. Zu diesem Ergebnis ist auch der Oberste Gerichtshof gekommen, und das ist endgültig.

Vorbei ist es damit noch lang nicht, denn jetzt will ein freigesprochener Geschäftsmann den Spieß umdrehen und die Stadt Wien zur Kasse bitten. Sie soll ihm persönlich Schadenersatz in Millionen(euro)höhe für den erzwungenen Ausgleich seiner Firma Teleges leisten.

Teleges: Das Synonym für einen mutmaßlichen, nach den rechtskräftigen Freisprüchen muss man sagen: vermeintlichen, Polit-Skandal der späten 90er-Jahre.

Die Elektronikfirma wurde damals von der Gemeinde Wien damit beauftragt, Pavillons auf der Baumgartner Höhe miteinander zu verbinden und die Volkshalle im Wiener Rathaus für die Ausstellung „Global Village“ zu vernetzen.

Später wurde der Verdacht laut, die Teleges habe - teilweise unter heftigem Gemauschel mit Magistratsbeamten - im Krankenhaus mehr Erdarbeiten verrechnet als geleistet, und im Rathaus mehr Kabel als verlegt.

Der Auftraggeber drehte den Geldhahn zu, die Teleges (200 Arbeitsplätze) ging bankrott, der Staatsanwalt klagte Betrug an.

Tatsächlich wurden zum Beispiel insgesamt 25 Kilometer Lichtwellenleiterkabel bezahlt, aber nur 16 Kilometer installiert. Doch die angeklagten Techniker und Manager, allen voran Geschäftsführer Kommerzialrat Heinz K., konnten dem Gericht eine plausible Erklärung liefern: Die Gemeinde Wien hatte sich während der Bauarbeiten auf einmal entschlossen, ihre Datenschränke nicht am vereinbarten Ort, sondern 30 Meter näher aufzustellen. Die Kabel waren aber bereits verlegt, es ergab sich eine kilometerlange Überlänge. Die abgeschnittenen Teile können jedoch nicht gestückelt werden, sie sind wertlos.

Auch mit dem Vorwurf von „falschen Messprotokollen“ drang die Anklage nicht durch. Verteidiger Benedikt Wallner: „Man muss sie nur richtig lesen können, wozu jeder ausgebildete Techniker in der Lage ist.“

Die Freisprüche wurden vom Staatsanwalt bekämpft, diesmal wehte ihm schon Gegenwind von der Generalprokuratur (quasi der oberste Ankläger der Republik) ins Gesicht: Die Urteilsrüge sei teilweise „unsubstantiiert“ (ohne Inhalt), „nicht gesetzmäßig zur Darstellung gebracht“, „unbegründet“ und daher in einigen Punkten „zu verwerfen“. Die Freisprüche seien hingegen „logisch und lebensnah.“
Einen Punkt könnte man allerdings schon noch näher überprüfen ...

Auch das Höchstgericht sah keinen Betrugsvorsatz und bestätigte die Freisprüche.

„Es gibt keine falschen Messprotokolle, man muss sie nur richtig lesen können.“
ANWALT WALLNER

Quelle: KURIER | 21.03.2003 | Seite 12