Geltende Bankomatbedingungen unter Beschluss

Die Banken und ihre Praktiken geben in Österreich immer wieder Anlaß zu Diskussion. „Jeder kann stundenlang zu dem Thema Geschichten erzählen“, meint der Journalist Robert Schlesinger, der gemeinsam mit dem Vermögensberater Alexander Schotten und dem Rechtsanwalt Benedikt Wallner einen seiner Meinung nach längst überfälligen Banken-Ratgeber für Konsumenten geschrieben hat.

Das in Kooperation mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) entstandene Buch „devisen schulden spesen sparen: Die Praktiken der Banken – Die Chancen der Kunden“ soll Konsumenten dazu animieren, nicht alles zu akzeptieren, was ihnen ihr Geldinstitut anbietet, sondern sich bei Ungerechtigkeiten Position einnehmen, kritisierte Schlesinger am Donnerstag bei der Präsentation des Ratgebers vor Journalisten. Dem VKI sind vor allem die „kundenfeindlichen und gesetzeswidrigen“ Klauseln bei den Bankomat-Bedingungen ein Dorn im Auge. So werde das gesamte Risiko für Mißbrauch durch Dritte bis zur Sperre durch die Bank und ohne Begrenzung dem Kunden auferlegt. Der VKI habe im Auftrag des Justiz- und Konsumentenschutzministerium eine Verbandsklage gegen diese eingebracht, berichtete Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI. Man nehme die Anregungen der Konsumentenschützer ernst, ließ daraufhin die größte Bank des Landes, die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA), in einer Aussendung verlauten. Ab Jahresbeginn 2003 solle es neue Kundenrichtlinien geben, obwohl die gültigen Bankomatbedingungen erst vor drei Jahren in Abstimmung mit den Konsumentenschützern entstanden und rechtlich einwandfrei seien. Doch würden sie seit einiger Zeit wieder überarbeitet, und die österreichischen Banken seien bereit, die Bankomatregeln besser an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen.

Quelle: Wiener Zeitung | 22.11.2002 | von Rosa Eder