Sogenannte Tageszulassung entpuppte sich als schon sehr gebraucht: Prozess

Was steckt hinter der sogenannten Tageszulassung? Mitunter nichts Gutes, wie ein Autokäufer erfahren musste, dessen angeblicher Neuwagen sich als dreieinhalb Jahre alter Gebrauchtwagen entpuppte. Herr H. kaufte im November 2004 bei einem Händler in NÖ einen (laut Kaufvertrag) „fabriksneuen“ Citroen C 5 3,0 V6 fulminatorgrau, Baujahr 2004, für 24.300 Euro. Der Wagen konnte deshalb relativ günstig verkauft werden, weil es sich um eine Tageszulassung handelte. Händler melden Fahrzeuge manchmal gleich bei der Lieferung vom Erzeuger für einen Tag an (und gleich wieder ab), um ihre Abnahmekontingente zu erfüllen oder um zusätzliche Prämien zu erreichen. So können sie auch etwas nachlassen. Nach der Auslieferung kam Herr H. bald dahinter, dass bei dem Auto wesentliche Merkmale fehlen, die im Prospekt für dieses Modell angepriesen werden: Etwa der automatische einklappbare Außenspiegel mit Neigungsänderung bei Einlegen des Retourganges. Schon da ahnte der Käufer, dass er in einem älteren Modell sitzt. Eine Überprüfung durch den ÖAMTC brachte schließlich zu Tage: Fensterleisten leicht angerostet, Unterboden leicht korrodiert, Karosserie teilweise nachlackiert. Man entdeckte 30 gelöschte Fehlerspeicher auf dem Diagnosetester und bei der Rekonstruktion einen Kilometerstand von über 100.000 km. Solche Fehlerspeicher entstehen, wenn das interne Steuergerät überbrückt wird, zum Beispiel bei Manipulationen am Kilometerstand. Und: Es waren Sommerreifen aus dem Jahr 2000 montiert. Das Auto muss bereits mindestens zwei Saisonen (wahrscheinlich auf Halde) im Freien gestanden sein. Von wegen Tageszulassung. H. klagte den Händler. Im Prozess argumentierte dieser zunächst, es sei von Anfang an ein ehemaliger Vorführwagen vereinbart gewesen. Darauf weise auch der Vermerk „Code: ex. VS“, in der Rechnung hin. Das Wort "fabriksneu" habe man versehentlich nicht gestrichen. Mit Kürzel "ex. VS", eingetragen unter der Rubrik „Farbe“, kann der Kunde freilich wenig anfangen.

Fingiert Später schwenkte der Händler um: Kein Ex-Vorführwagen, das Auto sei von Citroen Austria als Schulungsfahrzeug verwendet worden. Auszubildende lernen, wie fingierte Fehler wieder gelöscht werden. Daher die 30 Fehlerspeicher mit falschem Kilometerstand. Citroen-Lehrlinge lernen, wie man den Kilometerstand manipuliert? Inzwischen sind die Hydraulikleitungen undicht, und H.s Rechtsanwalt Benedikt Wallner will nun von einem Gutachter genau wissen, wie viel der fulminatorgraue Citroen auf dem Buckel hat.

U R T E I L E

„Raunzender“ Schaltknüppel ist kein Problem

Ist ein Schaltknüppel, der bei kaltem Motor „raunzt“, ein wesentlicher Mangel? Der Oberste Gerichtshof meint, man muss damit leben. Ein Grazer kaufte einen fabriksneuen Audi Avant. Nach 1000 km begann der Schaltknüppel zu vibrieren. Es wurde gratis ein neuer eingebaut, ein Komfortschaltgriff sogar, doch dieser vibrierte auch. Immerhin gibt er nur noch im ersten und dritten Gang ein „Raunzgeräusch“ von sich. Der Käufer klagte, blitzte aber ab. Auch wenn bei gleichartigen Fahrzeugen nichts raunzt: Der Mann hat beim Kauf nicht betont, dass er besonders auf Geräuscharmut Wert legt. Subjektiv mag er die Geräusche aber störend empfinden, aber da keine Funktionsbeeinträchtigung des Fahrzeuges oder Verkürzung der Nutzungsdauer damit verbunden ist, handelt es sich um einen „geringen“ Mangel (1 Ob 14/05 y).

Nächster Fall: Muss der Händler den Käufer eines Gebrauchtwagens darüber informieren, dass es sich um ein ehemaliges Fahrschulauto handelt? Das mag wegen der höheren Beanspruchung der Kupplung, des Getriebes und des Motors insbesonders beim Stadteinsatz von Interesse sein, sagt der „Oberste“ (2 Ob 254/04 y). Doch trifft den Händler nur dann die Aufklärungspflicht, wenn er vom Kunden danach gefragt wurde.

Quelle: KURIER vom 19.10.2005 | Seite 13 | von Ricardo PEYERL