"Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, haftet dafür, dass sie die bedungenen oder die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften hat" und dass sie auch so verwendet werden kann, wie das ausgemacht war, oder wie man sich das gemeinhin vorstellt. Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Kunde auf Grund der Werbung und den sonstigen Angaben des Händlers, aber auch des Herstellers, erwarten kann (Gewährleistung). Beispiel Abgasskandal: Ein bestimmter niedriger NOx Wert wurde beworben, tatsächlich aber auch im Labor nicht erreicht. Die übergebene Sache hat also einen Mangel, betroffene Kunden klagen daher auf Wandlung (Rückabwicklung) des Kaufvertrages.

Statt Gewährleistung kann auch Schadenersatz gefordert werden, aber nur dann, wenn aufseiten des Schädigers ein Verschulden vorliegt (das Verschulden muss übrigens nicht der Geschädigte beweisen, falls ihn mit dem Schädiger ein Vertrag verbindet; sonst schon). Aber Achtung: Die an sich ausreichend lange Frist, um Schäden gerichtlich geltend zu machen, beginnt nach neuerer und immer restriktiverer Deutung durch Justiz und Rechtsgelehrte in Fachzeitschriften bereits zu einem so frühen Zeitpunkt zu laufen, wie ihn Betroffene wohl nie vermutet hätten. Entschließt man sich schließlich schweren Herzens doch noch, anwaltlichen Rat einzuholen und die Klagsaussichten prüfen zu lassen, stehen die zwar meist sehr gut. Doch ist es für eine Einklagung dann oft schon zu spät. Die Rechtsprechung zwingt uns sogar, "Schäden", die noch gar keine sind (sondern bislang bloß Risken) einzuklagen, bevor sie beziffert werden können (Feststellungsklage).

Und wo mache ich meinen Anspruch geltend, wenn die Händlerfirma (Beispiel: Motorradhelm via Internet gekauft) in Deutschland sitzt und der Hersteller in Italien? Vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (also meist: wo man selber wohnt), falls der Schädiger seinen Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats hat - bei Herstellern aus Korea geht das also wieder nicht.