Benedikt Wallner [1]

Auf einem idealen Markt könnte die Kundschaft ihre Bedürfnisse bereits durch die Kaufentscheidung hinreichend artikulieren: Ist ein Produkt untauglich, merkt man das sofort. Idealerweise lernt man so aus dem ersten Fehlkauf und meidet künftig das Produkt – oder gleich die gesamte Marke. Das Produkt sollte sich auf diese Weise von selbst verbessern oder vom Markt verschwinden. Aber der ideale Markt ist ein Mythos. [2]

Massenhafte Beschwerden von VerbraucherInnen gerade im Finanzbereich legen nahe, dass der Markt nicht funktioniert. [3] Jedenfalls nicht in dem Sinne, dass sich die Anbieter an den Bedürfnissen der KundInnen orientieren. Finanzinstitutionen (Kreditinstitute, Wertpapierdienstleister) geraten anscheinend öfter in die Schlagzeilen als andere Branchen. Die Kundschaft ist massiv unzufrieden, hat aber kaum Ausweichmöglichkeiten.

Finanzdienstleistungen sind potentiell gefährlich. Aber das sind Nahrungsmittel, Kraftfahrzeuge und Haushaltschemikalien auch. Insbesondere ist es die gesamte Elektroversorgung. Doch dort wurde bereits frühzeitig Handhabbarkeit etabliert. Dieser Aufsatz unterstellt, dass der intrinsischen Gefährlichkeit von Finanzprodukten [4] bislang gesellschaftlich nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das schwächt nicht nur Konsumentenrechte, sondern hemmt auch die Marktentwicklung. Er bezweifelt die Wirksamkeit von Informationserteilung im Kapitalmarktrecht und plädiert stattdessen für die Einführung unumgehbarer Sicherheitsstandards.

Was ist Design?

Alle, die sich schon einmal über unleserliche Betriebsanleitungen, mühsame Programmierungen oder andere „suboptimal gestaltete“ Dinge des Alltags geärgert haben, wissen, dass es Produkte gibt, bei denen es die user schwer haben, durch die Kaufentscheidung ihre Präferenzen zu artikulieren (die Gastronomie in bestimmten Touristenregionen ist meist deswegen so miserabel, weil die Kundschaft ohnehin kein zweites Mal vorbeikommen wird) – was sich dann bei den usern als Defizit bemerkbar macht, als Mangel ihrer Freiheitsgrade: Werden nämlich keine Alternativen zu schlecht bedienbaren oder unzureichenden Dingen angeboten, dann haben die KonsumentInnen auch nur die Wahl zwischen unzureichenden Dingen; das Bedürfnis nach Funktion wird nicht erfüllt. Eine ideale Marktwirtschaft würde u. a. einen ungehinderten Informationsstrom voraussetzen, von den AnwenderInnen zu den DesignerInnen der Produkte. In Wahrheit haben wir kaum irgendeine direkte Kommunikation darüber, was gut und was unbrauchbar ist. In einer Faustformel des Lebensmittelhandels steht eine sich beschwerende Kundin zahlenmäßig für 1000 unzufriedene KundInnen, die ebenso unzufrieden sind, aber sich nicht beschweren kommen.

„Wenn die Leute mit etwas Schwierigkeiten haben, so ist es nicht ihre Schuld – es ist die Schuld des Designs“, sagt der Design-Forscher Donald Norman. [5] Mit Design ist auch die Brauchbarkeit (usability) gemeint. Jede Ware kann man daraufhin untersuchen, ob sie das erforderliche Design aufweist. 

Finanzielle Dinge des Alltags

Wie also sieht es mit dem „Design“ für Finanzprodukte aus? Blenden wir einmal strukturierte Produkte aus und blicken nur auf so einfache „Dinge des Alltags“ wie Spar- und einfache Anlageformen, kurz- und langfristige Kredite oder Überziehungsmöglichkeiten eines Gehaltskontos: [6] Kreditverträge enthalten seitenlange Klauseln, mit denen sich die Bank freizeichnet und sämtliches Risiko auf die KundInnen überwälzt. Sparbücher gelten bei weitem nicht mehr die Inflationsrate ab, sodass wir in Wahrheit nichts dafür bekommen, unser Geld darauf zu legen; Girokonten versuchen es nicht einmal mehr, kosten dafür Unsummen an „Manipulationsgebühr“ und weisen einen spread zwischen Soll- und Habenverzinsung von weit über 10% auf. Und bei vielen Versicherungsprodukten fragt man sich im Bedarfsfall, ob man besser nicht vorgesorgt hätte. Wenn „Design“ all das ist, was mit der Handhabbarkeit von Produkten zu tun hat, muss man sich, so Normans Ansatz, die Frage in weiterem Zusammenhang stellen, warum so viele Leute mit dem, was sie umgibt, nicht zurechtkommen.

Als Anwalt, der seit einem Vierteljahrhundert vornehmlich Verbraucherinteressen vertritt, fiel mir bald auf, dass die Leute tendenziell sich selbst die Schuld daran gaben. Vor allem im letzten Jahrzehnt, als wir begannen, typische Konsumentenproblemlagen im Rahmen sogenannter Massenschäden abzuhandeln – tausende AnlegerInnen eines Finanzprodukts stehen vor demselben Problem – zeigten sich auch typische Muster. Eines davon war die Selbstgeißelung: „Ich weiß, dass ich einen großen Fehler gemacht habe, mein Geld ausgerechnet der Gesellschaft xy anzuvertrauen.“ Das war als Ausgangslage für uns nicht eben ermutigend: Denn war tatsächlich die Kundschaft selbst schuld, was blieb dem Anwalt dann noch einzuklagen? Wenn wir also nach eingehender Analyse nochmals nachfragten: „Im Nachhinein ist man ja immer klüger. Was hätten Sie denn damals anders machen können?“, bekamen wir allerdings zur Antwort: „Eigentlich nichts.“ So sollte es auch sein – das Angebot, auf das sie hereingefallen waren, hatte nämlich durchaus ein Design; nur eben keines zugunsten der Kundschaft. Wohlgemerkt: alle diese Finanzfallen unterlagen schon seit langem gesetzlicher Regulierung! Die setzt aber hauptsächlich auf Information, statt auf Verhinderung. Information wurde nicht oder nicht ausreichend erteilt. Wir klagten also, und wir bekamen zumeist Recht.

Doch gerichtliche Klagen, selbst Massenklagen, sind nachträgliche Reparaturversuche im Einzelfall. Zudem ist Rechtsverfolgung meist teuer und steht daher von vornherein nur einem begrenzten Kreis zur Verfügung. Gibt es denn keinen Weg, sich im Vorhinein der Angriffe, die z. B. das Neuromarketing auf unser Gehirn verübt, zu erwehren? Unter dem Titel „Brain View“ erklärt der deutsche Psychologe Häusel, [7] „warum Kunden kaufen“. Rational sind diese Erklärungen nicht, weil unser Gehirn anders tickt als naiverweise lange angenommen. Deswegen müssen Menschen – die BewohnerInnen der Wirklichkeit – in viel stärkerem Maße als „Econs“ – die Bewohner der rationalen Theorie – geschützt werden vor Anderen, die absichtlich ihre Schwächen ausnützen. [8] Gehirnforscher wie Roth [9] oder Singer [10] künden uns davon ja schon länger als ein Jahrzehnt, aber sie tun es eben als Forscher. Bei „Brain View“ hat man hingegen nun den Eindruck eines Management-Ratgebers: z. B. bevorzugten angeblich Frauen die „weiblichere“ Formensprache der Vöslauer-Flasche, weswegen das geradlinig-spitze Flaschendesign des Mitbewerbers Römerquelle ins Hintertreffen geriet. Erst das neue Management machte dann auch die Römerquelle Flasche runder. [11] Das spielt sich ebenso unbewusst ab wie alle sonstigen Angriffe des Neuromarketing, bleibt aber noch relativ harmlos.

Die weniger harmlosen Angriffe schildert der vki-Ratgeber „Achtung, Finanzfalle“. [12] So heißt es z. B. in der Werbung eines Anbieters, unterlegt mit dem Foto eines zufrieden schlafenden Kunden: „Eine sichere Zukunft mit Garantie-Sparen als Fonds oder Versicherung.“ Doch entpuppt sich die „Garantie“ dann als bloß 80 %ige Höchststandsgarantie (das eingesetzte Kapital kann also nicht nur nichts einbringen, sondern zu 20 % auch verloren gehen), und dergleichen mehr. Eine riesige Industrie nützt so die Instrumente einer anderen – des Marketing –, um ihre Produkte zu verkaufen. Und nicht etwa, wie wir als FinanzkundInnen arglos meinen könnten, und wie es im Übrigen auch das Gesetz lange vorgesehen hatte, [13] um uns im besten Sinne zu beraten.

Bis zu Normans simpler „Entdeckung“ in den Achtzigerjahren, dass Gebrauchsgüter eigentlich praktischer wären, wenn sie dem user auch nützten, sah man die Märkte im Wesentlichen aus jenem Blickwinkel, aus dem ein Farmer seinen Acker sieht: produktivitätsgerichtet, ertragsorientiert. Im Prinzip könnte aber auch Landwirtschaft, und noch mehr Forstwirtschaft, unter dem Gesichtspunkt der anderen Seite betrachtet werden (was unter dem Schlagwort „Nachhaltigkeit“ jüngst wieder geschieht): Neben der Sicht des Farmers gibt es auch noch die Sicht des Ackers. Dass erstere bislang überwiegt, hat den Grund darin, dass nur der Farmer (darüber) sprechen kann. Ihm obliegt die Deutungshoheit dessen, was am Acker vor sich geht. Er erzählt davon, was ihm wichtig ist. Und wer immer darüber redete, redete mit ihm darüber. Denn Äcker können nicht reden. User schon.

Ein Markt – jeder Markt – hat ebenso [14] zwei Seiten, die Anbieter- und die Nachfragerseite. Wer also erzählt die Geschichte der Kundschaft, fragt nach ihren Wünschen und Nöten? Wer gibt ihnen eine Stimme? Und wem geben sie die ihre?

Es gäbe zwei Gründe, die Bedürfnisse der Kundschaft zu hören: Erstens, weil eine Gesellschaft empirisch betrachtet umso reicher ist, je mehr Leute am gesellschaftlichen Gesamtgewinn beteiligt werden. „Inklusive Institutionen“ nennen das Acemoglu und Robinson: In „Warum Nationen scheitern“ [15] stellen sie die (kurze) Historie der inklusiven Institutionen – wirtschaftlichen wie politischen – dar und den sogenannten „extraktiven Institutionen“ eines Mobuto oder des vorrevolutionären Frankreich gegenüber. Die Geschichte lässt uns demnach nur diese Wahl: Möglichst alle Menschen am Produktions-, Verteilungs- und Konsumptionsprozess zu beteiligen, was stets zu Wohlstand führt, oder einen Diktator (eine Oligarchenclique; ein Monopol; einen Kaiser, etc.) die Peitsche schwingen zu lassen, was diesen selbst sehr reich und den Rest der Leute arm macht. Die Leitidee der bürgerlichen Gesellschaft war, selbst den Souverän zu stellen. SklavInnen hatten keine Chance um „ihre Rechte“ zu kämpfen, Leibeigene im Feudalstaat auch kaum. Politisch souveräne KonsumentInnen haben sie. Obwohl in einer entwickelten Konsumgesellschaft alles Geld von den VerbraucherInnen ausgeht, nehmen diese selbst sich kaum als wirtschaftlichen Souverän wahr. Wer aber trotz politischer Macht nicht die wirtschaftliche Souveränität erringt, wird auch die politische wieder verlieren (dieser Rückeroberungsprozess hat bereits eingesetzt). Soweit die Situation der Kundschaft.

Und zweitens: Eine Marktwirtschaft, die auf Verdacht produziert, statt nach tatsächlichen Absatzmöglichkeiten, wäre aufwändig und ineffizient. Falls es wirklich so etwas wie eine Gleichgewichtstendenz zwischen Angebot und Nachfrage geben sollte, wäre es praktisch zu wissen, was überhaupt jeweils nachgefragt wird. Man kann das zwar auch um teures Geld Marketinginstitute herausfinden lassen, aber warum hört man eigentlich nicht auf die user? Soweit die Situation der Anbieter, Gewerbe und Industrie.

Das Bahnbrechende an Normans Arbeit aus den späten Achtzigerjahren, die aber im deutschen Sprachraum kaum Beachtung gefunden hat, [16] war dies: die Perspektive gewechselt zu haben; auf einmal zu fragen, welches Design denn wohl gut für die Kundschaft sein mag. Norman trifft dafür ein paar Annahmen:

Die erste Annahme ist, dass es für die Industrie von irgendeinem Nutzen ist, überhaupt zu wissen, was an ihren schlecht oder auch gar nicht (bewusst) designten Produkten verbesserungsfähig wäre. Sagt man der Industrie: Bringt den Türknopf immer dann waagrecht an, wenn die Tür nach außen zu drücken aufgeht, aber senkrecht, wenn man daran ziehen soll, dann setzt man ihre Aufmerksamkeit voraus. Ebenso gut denkbar wäre allerdings eine eher gleichgültige Reaktion der Industrie, insbesondere in Kulturen, wie sie in Europa noch häufig anzutreffen sind, in denen das Marktprinzip, sagen wir es so, nicht die völlige Durchdringung der Wirtschaftsordnung erreicht hat und daneben – oder da hinein verwoben – durchaus andere Allokationsmechanismen existieren: die ’ndrangheta, Korruption, Kartelle – sie alle sind Beispiele für ein Wirtschaften, das prächtig ohne Marktprinzip auskommt, und in dem es daher weitgehend egal ist, ob das, was man „auf den Markt bringt“, auch von irgendeinem Nutzen ist. Politik muss also schon aus diesem Grund für die Herrschaft der erwünschten Allokationsmechanismen sorgen und die unerwünschten zurückdrängen.

Zweitens setzt Norman voraus, dass es in der Wirtschaft mit rechten – oder zumindest legalen – Dingen zugeht; dass es z. B. den AnbieterInnen von Gebrauchsgütern darum geht, Gewinne just durch den Verkauf ihrer Güter – Waren und Dienstleistungen – zu erzielen. Diese Voraussetzung muss keineswegs zutreffen. Gerade bei Finanzdingen wird es nicht immer so sein: Denken wir an ein Unternehmen, das öffentlich nur so tut, als wolle es den zigtausenden KleinanlegerInnen tatsächlich eine „sichere Investition in die Zukunft“ verkaufen, insgeheim aber ganz anderes im Schilde führt (meistens zunächst das Generieren von sagenhaften Provisionen, und in weiterer Folge dann das Verklappen des eingesammelten Kapitals in größeren Strömen auf dem internationalen Markt). Ein solches Unternehmen würde die Erkenntnis, welches „Design“ seiner Finanzprodukte die KundInnen bevorzugen, nicht weiter interessieren, geht es ihm doch ohnehin nie darum, seine KundInnen zufrieden zu stellen, sondern nur darum, ihnen durch Vorspiegelungen ihr Geld zu entlocken. Politik muss also als nächstes sicherstellen, dass die einmal geschaffenen Rahmenbedingungen eingehalten und nicht ausgehöhlt oder pervertiert werden. Und zwar mittels Justiz, der mithin eine existentielle Wächterrolle zukommt. Würde man sie z. B. finanziell oder personell ausdünnen, so wäre das ein treffliches Mittel um extraktiven Institutionen Vorschub zu leisten.

Die dritte Annahme ist, dass man aus der Kritik der Beschaffenheit der Dinge eine Disziplin machen kann, wenn man nur lange und systematisch genug hinschaut. Denn Norman war ursprünglich Kognitionspsychologe. Er nahm für sich gar nicht in Anspruch, als Fachmann die Türen und Wasserhähne in Augenschein zu nehmen, an denen er sich als Privatmann immer schon gestoßen hatte. Aber mit der Akribie des gelernten Wissenschaftlers katalogisiert und beschreibt er die auffälligen Unzulänglichkeiten der Dinge des Alltags; auf dass sie künftig besser gestaltet werden. Ansätze einer Verbraucherforschung kann man inzwischen zwar bereits entdecken, allerdings noch verstreut und nur bedingt koordiniert: [17] Offenbar wird weder in der Wissenschaft noch schon gar in der Parteipolitik wahrgenommen, welche Eigenschaft die große Mehrheit der Menschen in der entwickelten Konsumgesellschaft verbindet. [18]

Die vierte Annahme schließlich ist, dass die Dinge keineswegs vorgegeben, sondern im Prinzip gestaltbar sind. Das mag trivial erscheinen, ist es aber nicht: Bis 1989 konnten Sie in einem großen Teil Europas Wünsche äußern so viel Sie wollten, und die Dinge würden sich nicht oder nur quälend langsam verändern. Auch diesseits des Eisernen Vorhangs wurde, um einem Verbesserungswunsch nicht entsprechen zu müssen, schon öfters die Entschuldigung gehört: „verfahrensbedingt; produktionsbedingt; das geht hier nicht anders; das müssen wir so machen“, etc. Gewisse Designmerkmale sind zwar anfangs von der Funktionalität eines Dings vorgegeben und umgekehrt: Tatsächlich konnte man in den Achtzigerjahren des letzten Jahrhunderts ein Mobiltelefon eben nur in Koffergröße bauen, da mochten die Designer noch so reizvolle Vorstellungen von kompakten Handys haben, das ließen Akkus und Sender damals noch nicht zu. Ein Auto in den Fünfzigerjahren sah oft so aus wie die heute als Stilikonen auf Kuba verewigten: über 5 Meter lang und schwer, und auch schwerfällig. Erst der Mini brachte Ende der Sechzigerjahre die Idee des Kleinwagens. Die Industrie nennt das „Innovation“, und die ist ihr so kostbar wie ein seltener Edelstein. Aber auch für das Auftreten von Innovation sind inklusive Institutionen Voraussetzung, zumal sonst kaum Anreize bestehen, zu tüfteln, zu experimentieren und zu investieren. [19]

Damals, in den Sechzigerjahren, gab es noch keine Behavioral Finance, für deren Wegbereitung Kahneman 2002 den Nobelpreis erhalten sollte. Sein erster Artikel [20] in Science zielte 1974 direkt auf die banale Vorstellung der neoliberalen wie der klassischen Wirtschaftstheorie, der homo oeconomicus entscheide etwa nach reiflicher Überlegung, denn das tut er nicht. Er mag ein -sapiens sein, [21] aber statt des naiv gedachten -oeconomicus ist bloß ein -consumens übrig geblieben. Sind die Dinge des Geldes anders als die Dinge des Alltags?

Nach einer Umfrage des Market-Instituts 2011 hielten 91 % der Befragten des Thema Geldanlage für so komplex, dass man als Kunde oder Kundin kaum noch beurteilen kann, was gut und was schlecht ist. Bei Personen mit einem geringeren Bildungsniveau waren es sogar 100 %, und selbst bei den höher Gebildeten mit Matura oder Universitätsabschluss schlossen sich 81 % dieser Meinung an. Dies, obwohl 90 % der Auffassung sind, alle BürgerInnen sollten sich mit dem Thema gut auskennen. [22] Kann man am Ende Finanzdienstleistungen gar nicht so designen, dass sie für den user eine bessere usability abgeben?

Norman hatte seine Untersuchung ausdrücklich auf die Dinge des Alltags bezogen. Der erste Einwand gegen die Übertragung der Design-Idee auf Finanzprodukte lautet: Der user merkt ja bei Finanzdienstleistungen nicht, dass sie nichts taugen – oder zu spät. Oehler betont, dass man nicht alle Güter gleichsam „über einen Kamm“ scheren kann. Vielmehr gebe es drei Kategorien von Gütern, eingeteilt nach deren jeweils hervorstechenden Qualitätseigenschaften: Suchgüter, Erfahrungsgüter und Vertrauensgüter.

Für Suchgüter kann die Qualitätsunsicherheit hinsichtlich der Leistungseigenschaften ex ante durch die Informationssammlung und -auswertung behoben werden, die Qualität lässt sich vor der Entscheidung beurteilen und die Kosten liegen eher niedrig. Bei Erfahrungsgütern ist eine Beurteilung überhaupt erst ex interim möglich, zum Entscheidungszeitpunkt liegen bestenfalls Qualitätsvermutungen vor, die Opportunitätskosten sind entsprechend hoch. Vertrauensgüter schließlich sind dadurch charakterisiert, dass auch nach der Entscheidung eine Beurteilung der Qualität abschließend nicht bzw. nicht vollständig möglich ist. Das entsprechende Know-how kann in vertretbarer Zeit und/oder mit vertretbaren Kosten nicht erlangt werden. [23]

In dieser Kategorie könne des Weiteren danach differenziert werden, ob zum Entscheidungszeitpunkt das Gut bzw. die Leistung überhaupt existiert.

Für einige Dienstleistungen, zum Beispiel für Finanzdienstleistungen, ist es typisch, dass eine erhebliche zeitliche Divergenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, die Kontrakte also nur ein Leistungsversprechen enthalten (so genannte Kontraktgüter im Unterschied zu Austauschgütern). [24]

Oehler [25] untersucht diese Fragestellung ausdrücklich vor dem Hintergrund einer Verbraucherpolitik, die es nachzuschärfen und zu verbessern gelte, das heißt also vor dem Hintergrund von Maßnahmen außerhalb marktwirtschaftlicher Gegebenheiten, die vielmehr steuernd in die Marktverhältnisse hineinwirken sollen. Er verweist darauf, dass VerbraucherInnen in der Praxis auf einen Basisschutz/Daseinsvorsorge angewiesen sind und nennt als Beispiele „Leib & Leben“, existenzielle / finanzielle Sicherung, Konto, Grundsicherung und Grundeinkommen. [26] Als Begründung führt Oehler an, Verbraucherinnen und Verbraucher würden keineswegs in jedwedem Bereich so „smart“ oder „rational“ handeln, wie dies von der neoklassischen Ökonomie fingiert wird:

Verbraucher agieren intuitiv, reflexhaft und auf Basis vereinfachender Heuristiken. Sie machen systematische Fehler, bereuen diese später und begehen nicht selten die gleichen Fehler erneut. Sie entwickeln zwar gegebenenfalls Strategien, um sich gegen kurzsichtiges, impulsives Verhalten zu wappnen und längerfristigen Zielen näher zu kommen, allerdings werden auf diese Weise erlernte Regeln (Heuristiken) dann des Öfteren ungeprüft auf nur scheinbar vergleichbare Situationen angewendet. Sie maximieren keineswegs immer eigennützig ihren eigenen Nutzen, sondern agieren auch altruistisch, bringen Opfer für andere (Blutspende, Organspende, Geldspende, Kauf von Fair-Trade-Produkten) und entscheiden nach Kriterien der Fairness und Gerechtigkeit. [27]

Nicht nur handelt die Kundschaft nicht rational und durchgängig vernünftig [28], sondern gerade ihre Irrationalität lässt sich auch noch gewinnbringend vermarkten! Oehler weist darauf hin, dass anbieterseitiges Marketing, insbesondere das jüngst empor gekommene Neuromarketing, schon lange dabei sei solche Heuristiken und Biases (Voreingenommenheiten) für das eigene Geschäftsmodell gewinnbringend zu nutzen. Werbung baut auf das Kurzfristdenken auf, in dem die Vorteile des Produkts hervorgehoben, aber die vorgelagerten und längerfristigen „versteckten“ Kosten (z. B. der Produktion, der Nutzung, der Entsorgung) nicht thematisiert werden. In dem Arsenal, das VerbraucherInnen gegenüber AnbieterInnen im Marktverhalten zur Verfügung steht, tut sich ein Defizit auf: [29] Die AnbieterInnen bieten nicht einfach nur an, sondern haben geheime Superwaffen, mit denen sie auf unsere Geldbörse, unser Gehirn und unseren freien Willen zielen; wir VerbraucherInnen hingegen proklamieren noch nicht einmal unsere Forderungen. Weil es angeblich mit Finanzgütern nicht geht:

Gerade Finanzdienstleistungen würden sich, so Oehler, nämlich dadurch auszeichnen, dass typischerweise eine erhebliche zeitliche Divergenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Oehler gebraucht zwar diese Erkenntnisse der Behavioral Economics primär als Gegenargument gegen neoklassische ökonomische Theorien, und das ist gut so. [30] Aber falls er Recht hat mit seiner Unterscheidung in Suchgüter und Kontraktgüter, und falls bei Kontraktgütern die Marktmechanismen als solche wirklich außer Kraft wären, dann bräuchten wir auch nicht länger nach dem richtigen Financial Design zu suchen – es wäre ohnehin egal, weil die Kundschaft erst merkt, dass ihr das Produkt nicht passt, wenn es schon viel zu spät ist um noch zu reagieren.

Apotheken für Kredite?

Die wahre Herausforderung in der Argumentation mit Kontraktgütern, die angeblich einer informierten Reaktion des Marktes entzogen seien, liegt in der dann notwendigen Konsequenz:

Falls es sich wirklich so verhalten sollte, so dürften diese Güter – ebenso wie z. B. pharmazeutische oder gefährliche Produkte – einem unbeschränkten Anbieterkreis nicht mehr ohne weiteres zugänglich gemacht werden; Kredite müssten dann in einer Art Apotheke vertrieben werden, und die „Apotheke“ müsste zugleich sicher stellen, dass über Nebenwirkungen und unerwünschte Wirkungen entsprechend aufgeklärt wird. Diese Produkte wären damit dem allgemeinen (Banken- und Kapital-)Markt entzogen, damit könnte dann nicht mehr „gespielt“ (gewettet oder gezockt) werden.

Qua „Apotheke“ müsste die Versorgung der Bevölkerung mit den allernotwendigsten Finanzgütern sichergestellt sein, also beispielsweise eine primitive, ertragsarme Sparform, bei der das Geld wirklich noch da ist, wenn man es braucht. Der Bundesschatz.at etwa, den Viele nicht einmal kennen, könnte so als Sparform für die ersten 10.000 Euro (oder auch 100.000 – die momentane Grenze der Einlagensicherung) verpflichtend eingeführt werden: Erst wer mehr zu sparen hat, soll sich dem freien Markt hingeben dürfen.

Fremdwährungskredite sind seit kurzem von der staatlichen Aufsicht tatsächlich verboten worden, zu spät allerdings: Bis dahin machten sie in Österreich, je nach Region, ein bis zwei Drittel aller Hypothekarkredite aus. Und für die noch laufenden Kredite gibt es keine staatliche Lösung. Daran zeigt sich: Staatliche Eingriffe und staatlicher Ersatz für auf dem Markt vermisste Angebote sind zwar vonnöten. Der Staat ist aber schwerfällig, seine nachprüfende Kontrolle langsam oder sogar völlig ineffizient. [31] Dem blinden Markt zu vertrauen, wäre gleichfalls töricht. Politik müsste vielmehr die Marktkräfte bündeln und instrumentalisieren.

Finanz„produkte“

Zumal auch die Finanzindustrie seit einiger Zeit ihre Dienstleistungen stolz „Produkte“ nennt, ganz so wie die übrige Güterindustrie: Finanzprodukte eben. Während man früher nur von Finanzdienstleistungen sprach, wird die Bezeichnung Finanzprodukte inzwischen von allen Beteiligten angenommen. Diese Bezeichnung ist gewissermaßen eine Ansage, dass es sich auch bei derlei Dienstleistungen um handelbare Produkte handelt, die sich vornehmlich nicht durch ihren jeweiligen Zweck, sondern nur dadurch auszeichnen, auf einem Markt gekauft und verkauft zu werden. Da sollte es doch möglich sein, sie auch daraufhin zu untersuchen, ob sie bereits das erforderliche Design aufweisen. Jene „Säkularisierung“ des Bankgeschäfts, die uns heute auch nicht mehr vom „Bankbeamten“ sprechen lässt, erreicht damit langsam die Niederungen der Marktwirtschaft.

Stiglitz [32] fordert, dass ein Bankensystem der Gesellschaft zu dienen habe und nicht umgekehrt. Er zählt vier hauptsächliche Dienstleistungssektoren, nämlich finance, real estate, health und education und erkennt eine gerade stattfindende Transformation von der Produktions- zur Dienstleistungsgesellschaft, ähnlich der Transformation von der Agrar- zur Produktionsgesellschaft vor 80 Jahren, die er als den wahren Auslöser der damaligen Finanzkrise und der Großen Depression ausmacht. Falls das stimmt, wird sich das Geschäft der Finanzdienstleistungen grundlegend wandeln und zu einem Hauptpfeiler der Wirtschaft insgesamt werden. Dann gehe es aber darum: transition into services that people want. [33]

Ein Produkt ist dann gut, wenn es gut für die AnwenderInnen ist. Ein gutes Produkt wird sich in beliebiger Anzahl verkaufen lassen, ein schlechtes Produkt wird den AnwenderInnen Kopfzerbrechen und Frustration breiten. Falls KundInnen die Wahl haben zwischen einem solcherart guten und einem solcherart schlechten Produkt, werden sie das gute wählen und das schlechte meiden. Zwar gibt es schon jetzt einen veritablen Wettbewerb um das Geld der KundInnen, und er ist gerade dabei, sich noch erheblich zu verstärken. Jede größere Bank verschickt inzwischen regelmäßig aufwändige Broschüren und schaltet teure, großflächige Inserate in den großen Tageszeitungen. Während aber z. B. Automarken zumindest noch im Kern mit der Qualität ihres Produkts – dem Auto, das der Kunde kaufen soll – werben, auch wenn im Sinne des Neuromarketings natürlich längst auch dort rundherum Legenden gestrickt werden („Qualität“, „Sicherheit“, „Dynamik“), trifft man in manchen Bankbroschüren auf überhaupt keine Erwähnung des Produkts mehr. Der UniCredit Ableger BankAustria wirbt z. B. mit der Corporate Social Responsability und preist sich selbst als international sozial engagiert. [34] Das ist schön für die KundInnen, denen soziales Engagement etwas wert ist. Jene KundInnen aber, die ein ganz normales Bankprodukt suchen, das ihren Bedürfnissen gerecht würde, werden enttäuscht. Mit der Broschürenflut treffen die Banken noch nicht die Bedürfnisse ihrer Kundschaft.

Dabei geht es um gewaltige Finanzströme, die so bewegt werden: [35] Die privaten Haushalte Österreichs haben im Jahr 2010 EUR 12 Milliarden angelegt. Das Geldvermögen der privaten Haushalte betrug zu Ende 2010 EUR 461 Milliarden. Das ist etwa 1,6-mal so viel wie das Bruttoinlandsprodukt. Allein im Jahr 2010 erwirtschafteten sie ein nettoverfügbares Einkommen in Höhe von Euro 167,5 Milliarden. Das sind 72 % des verfügbaren Nettoeinkommens der gesamten Volkswirtschaft. Fast drei Viertel des potentiellen Marktes aus Sicht der Finanzindustrie liegt also nicht im B2B-Geschäft sondern bei den privaten Haushalten (auf die kommt es also an)! Nur 1 % des Geldvermögens privater AnlegerInnen entfällt dabei auf Staatspapiere und geht so dem Markt verloren. Und das sind nur die Zahlen für ein kleines Land: Mit seiner Bevölkerung von 8 Mio ist ganz Österreich noch deutlich kleiner als manche europäische Regionen, etwa die Ile de France oder ein größeres deutsches Bundesland.

Es gibt trotz Wettbewerbs keine zufriedenstellende Form, Geld anzulegen (oder einfach nur zu sparen); die Erträge liegen durchwegs unter der Inflationsrate, was eine negative Realverzinsung und sohin einen absehbaren Verlust bedeutet. Und die Sicherheit, mit der man sein eingezahltes Geld wieder zurückbekommt – ein Aspekt, der für AnlegerInnen zentral ist, die mit der Anlage einen bestimmen Zweck verfolgen und nicht nur allgemein ansparen – ist in aller Regel ebenfalls nicht gegeben, schon weil die Entschädigungseinrichtungen nicht funktionieren. In einer Marktwirtschaft, in der keine Monopole (Oligopole) herrschen, sollte eigentlich zu erwarten sein, dass ein Verdrängungswettbewerb zwischen den AnbieterInnen stattfindet. Dennoch unterscheiden sich die angebotenen Sparzinsen bei den verschiedenen Instituten kaum, und der so genannte spread zwischen den Zinsen, die die Bank bei Kreditausleihungen verdient, und den Sparzinsen, die sie den AnlegerInnen bezahlt, war noch nie so hoch. Begründet wird dies mit der allgemeinen Finanzkrise, welche für die AnbieterInnen das Bedürfnis nach Rekapitalisierung, Erhöhung des Eigenkapitalanteils und das Erfordernis nach eigener Absicherung mitbringe – also merkwürdigerweise mit Argumenten, die, falls überhaupt, auf die Anbotsseite zutreffen. Was geht das die Kundschaft an?

Peverelli und de Feniks sprechen zwar euphorisch von „The shift of power from producers to consumers“. [36] Sie knüpfen diesen Machtübergang allerdings nicht primär an die Brauchbarkeit, sondern an die Transparenz von Finanzprodukten. Vielleicht meinen sie, das Design sei nicht weiter wert, hinterfragt zu werden: Wenn Produkte nur ausreichend transparent sind, dann stellt sich ihre Eignung für die Kundschaft schon allein heraus. Man müsse deshalb, so auch ihr Credo, erforschen, was die Kundschaft wolle. Doch was diese Autoren dann unter der Überschrift „Den Konsumenten verstehen“ ausbreiten – nämlich jeweils ein spanisches und ein japanisches Beispiel einer gigantischen Datenbank, in der Banken „alle wichtigen Kundendaten aus verschiedenen Bereichen speichern“, um damit „ihre Vorzüge und Verhaltensweisen heraus zu kristallisieren und darauf basierend zugeschnittene Produkte zu entwickeln“ – klingt gerade nicht nach Transparenz. Es scheint auch weniger vom Kundeninteresse als vielmehr vom Bankeninteresse getragen zu sein. [37] Transparenz, wie sie die heimische Bankkundschaft wünscht [38], läge ganz einfach in All-Inclusive-Produktpaketen, bei denen der zu zahlende Betrag vorher feststeht und keine zusätzlichen Verrechnungen mehr anfallen.

Auch von diesen Autoren wird die Kundschaft – leider – noch als eine Art Acker gesehen, den man bearbeiten kann, um daraus Ertrag zu erwirtschaften, auch wenn sie zugestehen oder es als chic empfinden, dass inzwischen neue Düngemethoden und Erntemaschinen zur Verfügung stehen. Folgender Text mag das illustrieren:

American Express stieß auf eine wichtige Erkenntnis: Seine Kunden sorgten sich über die Zukunft der kleinen Läden. Der durchschnittliche Amex Karteninhaber kann demzufolge als ein Mensch betrachtet werden, der glücklich ist, wenn er dabei helfen kann, die kleinen Läden am Markt zu halten.

,Shine a light‘ ist eine von American Express initiierte Online-Plattform für Leute, die anderen ihre Geschichte über ihren Lieblingsladen um die Ecke erzählen wollen. Diese Plattform, in der Kunden aktiv über ihre emotionale Bindung zu individuellen Geschäften sprechen, fördert den Verkauf der Kreditkarte, denn es zeigt, dass American Express sich genauso wie seine Kunden um die Existenz der kleinen Läden sorgt und diese daher unterstützen möchte. Diese Initiative ist die Antwort auf einen wichtigen Trend in der Welt des Konsumenten: Das Bedürfnis nach Nähe, Authentizität und Persönlichkeit: kurz gesagt, der Wunsch nach Menschlichkeit. [39]

Wenn man das Euter der Kuh massiert, und ihr vielleicht noch ein Lied vorsingt, wird sie mehr Milch geben! Mit solchen Ratschlägen und Beispielen wird indes kein Finanzprodukt transparenter und kein Kreditvertrag klarer (oder kürzer). Stattdessen wird ein weiteres Mal an dem einfachen Bedürfnis der Kundschaft von Finanzprodukten, der usability, vorbei konstruiert: [40] an brauchbaren Produkten, die keine versteckten Fallen enthalten.

Das zeigt, dass es offenbar viel leichter ist, die Erfordernisse für Banking & Finance in der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise völlig veränderten Welt [41] zu erkennen, als daraus dann auch die richtigen Schlüsse zu ziehen! In der Tat hat zunächst kein einziges jener Erfordernisse, die schon unmittelbar nach dem Einschlag der Finanzkrise formuliert worden waren, zu einer Änderung des Anbotsverhaltens der Industrie in Richtung mehr Brauchbarkeit geführt. Die Anbieterseite ist also genauso verunsichert wie die Kundschaft, sonst würde sie nicht auf triviale, oft auch wertlose Tipps und Verbesserungsvorschläge aus der Consulting Ecke hereinfallen. [42]

Ein weiteres Beispiel: Unter der vielversprechenden Überschrift „An der Welt des Kunden teilhaben“ wird der Finanzindustrie am Beispiel der amerikanischen Versicherungsgesellschaft „State Farm“ empfohlen zu erkennen, was das Smartphone für die KundInnen bedeutet, und wie es mit der eigenen Marke, dem Produkt oder der Dienstleistung in Verbindung steht. State Farm hatte nämlich ...

[...] eine einfache App entwickelt, die es Kunden ermöglicht, Wetterbedingungen und -vorhersagen und Verkehrsinformationen auf ihrem Smartphone zu erhalten, zum Beispiel auf dem Weg nach Hause. Auf eine sehr einfache Art und Weise sicherte State Farm sich damit einen täglich positiven Kontakt mit dem Kunden, statt eines jährlich negativen. [43]

Anhand dieser Beispiele – so die Autoren – könne man sehen, wie man mit mobilen Applikationen an der Welt des Kunden teilhaben könne, genau dort, wo es für die KundInnen am wichtigsten sei: auf ihren Smartphones oder auf den Tablets. Letzteres biete „unterwegs ein komplettes Interface zur Bank, in Momenten, die am wichtigsten für die KundInnen sind“. Das hatten wir schon vermutet. Die Frage ist jedoch, welche konkreten Bankdienstleistungen die Kundschaft dann, wenn sie ihr Tablet (oder ihr Smartphone) gebraucht, von der Bank zu erwarten hat. Wie transparent, verständlich oder eben handhabbar, und damit erst brauchbar, ist das Produkt, das die KundInnen – unbestritten künftig häufiger online als anlässlich von Filialbesuchen – von ihrer Bank angeboten erhalten?

Wenn die einfachsten Funktionen von Bank- und Versicherungsprodukten dabei wieder nicht geleistet werden, wird das Interesse der Kundschaft am Produkt selbst schnell erlahmen, ganz gleich auf welchem Weg sie virtuell Zugang zu diesem Produkt erlangt. Diese Funktionen sind:

  1. Ein Sparprodukt soll das veranlagte Geld mit Sicherheit zum erforderlichen Zeitpunkt verzinst wiederbringen.
  2. Ein Kreditprodukt soll Kapital für einen überschaubaren Zeitraum zu kalkulierbaren Kosten zur Verfügung stellen.

Derlei Produkte sind am Markt aber nicht erhältlich, sondern nur lächerliche Angebote am low-end sowie undurchschaubare, in aller Regel hochriskante und für die Industrie hochprofitable Pakete am high-end. Der Vorwurf an die Kundschaft, sie sei mit ihrer Gier selbst schuld an ihren Verlusten, führt sich so ad absurdum – es gibt eben nichts anderes.

Das war nicht immer so. Ebenso wie das Design von Alltagsdingen in der Frühzeit der Warenwelt noch eine kaum wahrgenommene Rolle spielte, weil die Dinge des Alltags sich noch selbst erklärten, konnte man noch vor wenigen Jahrzehnten sein Geld zur Bank tragen, um es nach festgesetzten Zeiträumen verzinst wieder zurück zu erhalten. Für Kredite wurden Zinsen verlangt, die über den gesamten Kreditzeitraum gleich blieben – das unternehmerische Risiko von Zinsänderungen, z. B. aufgrund geänderter Refinanzierungskosten während der Laufzeit, trug dabei die Bank. Es blieb also naturgemäß beim Unternehmen und wurde nicht wie heute üblich auf die Kundschaft überwälzt. Eine Versicherung schließlich war in ihren Anfängen nichts anderes als die Nutzbarmachung des Prinzips der großen Zahl. Das müssen durchaus keine großen Aktiengesellschaften sein. Noch heute existieren zahlreiche kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, der Älteste seit 1710, die meisten davon in Oberösterreich. [44]

Nach einer Umfrage von GfK Austria haben die Banken ihren KundInnen gegenüber auf die Finanzkrise zunächst überhaupt nicht reagiert – so jedenfalls die Kundenwahrnehmung! Bei Versicherungen sehe es noch schlechter aus. Ihre Wünsche an die Banken formulierten die Befragten dann in folgender Reihenfolge:

  • dass günstige Konditionen geboten werden,
  • dass mit den KundInnen offen und ehrlich kommuniziert wird,
  • dass eine Bank eine stabile Finanzlage aufweist, seriös agiert und großer Wert auf Nachhaltigkeit gelegt wird,
  • dass die Banken ihre MitarbeiterInnen jetzt besonders gut aus- und weiterbilden
  • und dass die Produkte einer Bank auf einfache und für jedermann verständliche Art präsentiert werden.

Danach reihten die Befragten die folgenden Wünsche:

  • dass Produkte angeboten werden, die von jedem verstanden werden können,
  • dass ausführlich über Chancen und Risken einer Veranlagung informiert wird,
  • dass sich Banken für mich erkennbar bemühen, mein Vertrauen in sie zu festigen,
  • dass die jetzigen Produkte sicherer sein sollten als jene in der Vergangenheit,
  • etc.

Hingegen verneinten die Befragten, ob sich die Banken im Gefolge der Krise schon um die Kundenbetreuung bemüht hätten: Eine Mehrzahl antwortete mit „gar nicht“ oder „eher wenig“, Versicherungen liegen auch hier noch etwas dahinter. Die Studie kommt zu dem Schluss, die Industrie dürfe keinesfalls davon ausgehen, dass sich die Dinge mehr oder weniger von selbst, also ohne erkennbares Bemühen um die Kundschaft und ohne konkrete Gegensteuerung, wieder einpendeln. Nun sei Mut gefordert, neue Wege zu gehen und scheinbare Erfolgsrezepte aus der Vergangenheit schlicht und einfach hinter sich zu lassen.

Wer dies tut, wird dafür aber von seinen Kunden, davon kann mit Recht ausgegangen werden, mehr als belohnt werden! [45]

Die Frustration der Kundschaft gegenüber der Bankwirtschaft nimmt kontinuierlich zu, die Schere zwischen den eigenen hohen Erwartungen und den tatsächlichen Erfahrungen klafft immer weiter auseinander. Nach einer Studie von GfK Austria vom Februar 2011 drehen sich die spontanen Assoziationen mit Banken fast durchwegs um unverhältnismäßig hohe Kosten / Spesen / Gebühren, schlechtes Preis-Leistungsverhältnis und das Gefühl, über den Tisch gezogen zu werden. Ergebnis der Studie war aber auch die Sehnsucht des Marktes nach Qualitätsprodukten, die Kundschaft sei durchaus interessiert an den Anboten der Branche und verfüge über genug Geld zum Anlegen. Sie würde ihr Geldinstitut bislang nur deswegen nicht wechseln, weil ihr subjektiv keine besseren Alternativen zur Verfügung stünden. Noch nie aber habe es so viele Kunden gegeben, die über den Wechsel ihres Geldinstitutes zumindest nachdenken. [46] All diese Untersuchungen sind keineswegs Geheimpapiere, sondern werden regelmäßig in der wichtigsten Fachzeitschrift für Bankrecht, die von sämtlichen AnbieterInnen gelesen wird, veröffentlicht. Ihr Inhalt ist also bekannt. Wenn sie zu keinen – oder, aus Kundensicht, zu keinen richtigen – Konsequenzen führen, zeigt dies ein Versagen des Marktes ebenso wie ein Desinteresse der Institute.

Das ist nicht weiter überraschend wenn man weiß, dass sich die Kreditinstitute überwiegend gar nicht aus dem Zinsgeschäft, sondern aus dem „Provisionsgeschäft“, Erträgen aus Wertpapieren und Beteiligungen und dem Finanzgeschäft ernähren. [47] Die Branche steht aus verschiedensten Gründen vor einem riesigen Restrukturierungsprozess, an dessen Ende nicht nur für unsinkbar gehaltene Vehikel wie Lehman Bros. auf dem Grund des Ozeans gelandet sein werden. Das eröffnet wie jeder Restrukturierungsprozess Chancen für Neueinsteiger. Aber auch die alten Konzerne können, wenn sie rechtzeitig die Bedürfnisse ihrer Kundschaft erkennen und darauf reagieren, und ihre Produktpalette entsprechend umstellen, am Ende profitieren.

Dass der Markt von Finanz- und Versicherungsprodukten in nur wenigen Jahrzehnten dermaßen zu einem Selbstbedienungsladen für die Industrie verkommen konnte, liegt hauptsächlich an der Politik, die den Bankensektor liberalisiert und mit dem Rückzug des Staates aus der Pensionsvorsorge Unsummen dem privaten Bankensektor überantwortet hat. Hinter der Politik steht allerdings nicht nur einschlägiges Lobbying der Industrie, sondern auch eine ergebene, lethargische Kundschaft, die weder Forderungen erhob noch auf die Unbrauchbarkeit des Dargereichten hinwies. Das ist ein denkwürdiges Phänomen.

Im Lebensmittelhandel, in der Reisebranche, bei Elektronik- und Haushaltsgeräten, gar nicht zu reden von der Kraftfahrzeugbranche, wäre eine anhaltende Schlechtversorgung des Marktes mit weitgehend unbrauchbaren oder sogar gefährlichen Produkten schon aufgrund erwarteter Proteste schwer vorstellbar. Eine Verwahrlosung dieses Ausmaßes ist aktuell von keiner anderen Branche bekannt. Meinungsforscher sprechen davon, Finanzdienstleistungen würden von den KundInnen üblicherweise als „low-interest“-Produkte gesehen. [48] Das muss überraschen, erwartet doch fast die Hälfte der Bevölkerung Schwierigkeiten, was die Sicherung der Pension in den nächsten fünf bis zehn Jahren anbetrifft; Tendenz steigend. Dann aber braucht man Finanzprodukte. Sparen wird so vom Luxus zur Notwendigkeit. Interesse darf man also voraussetzen. Doch machen sich die user wohl leichter eine Vorstellung von dem, was ein Kraftfahrzeug können muss, als von den Qualitäten eines Finanzprodukts.

Tatsächlich hat bereits die Mehrheit der Bevölkerung Produkte für die Vorsorge im Alter abgeschlossen, Tendenz ebenfalls steigend. Die Rangliste der beliebtesten Spar- und Anlageformen wird nach wie vor vom Sparbuch angeführt, [49] obwohl dabei die Kundschaft real Geld verliert, wohl weil es keine vertrauenserweckenden anderen Produkte gibt. Sobald ein Finanzprodukt das Risiko des Totalausfalls trägt, ist es zum Sparen nicht geeignet. Dennoch werden regelmäßig toatalausfallgeneigte Anlagen unter ein Massenpublikum zu Sparzwecken vertrieben. Man erkennt daran, dass die herrschenden Gebote zur Hinweispflicht, zu Aufklärung und zum Einstehen mittels Schadenersatz das bisher nicht verhindert haben: Sämtliche Skandalprodukte der letzten Jahre wurden immer auch in einer Ansparvariante einem sparwilligen Publikum angeboten. Das Regime der Information bleibt so hilflos.

Vom Interlock …

Oehlers Forderung nach verstärkten Anstrengungen in der Verbraucherpolitik ist berechtigt, aber verkürzt. Wenn seine Kritik zutrifft, dann müssen große Gruppen von Menschen vor großen Gruppen von Produkten effizient geschützt werden. Und dabei versagt oft das träge öffentliche Wirtschaftsrecht, das Information gebietet, Verbote ausspricht und deren Übertretung mit zumeist lächerlichen, wenig abschreckenden Strafen ahndet (falls überhaupt). [50]

Der erforderliche Schutz kann auch nicht darin bestehen, dass bestimmte Menschen überhaupt keinen Kredit oder kein Girokonto erhalten (wie es derzeit geschieht), sondern nur darin, dass auch bei Finanzprodukten Mechanismen eingebaut werden, die größeren Schaden hintanhalten.

Diese Situation nämlich, dass ein Verhalten bei den usern erwünscht ist, das ihnen in der konkreten Situation keine andere Wahl lässt als so und nicht anders zu handeln, ist längst schon bei der allgemeinen Untersuchung von Design auf getreten. Manche grundsätzlich mögliche Funktionen eines Produkts dürfen sich geradezu in bestimmten Situationen nicht bestätigen lassen; etwa das Ausfahren der Schubumkehr, während das Flugzeug noch in der Luft ist. Ein simpleres Beispiel nennt Norman, wenn er den Mechanismus eines Tankverschlusses bei einem Auto mit Schiebetüren beschreibt („Interlock“), der verhindert, dass man die Schiebetür bei geöffnetem Tankdeckel öffnet (was ihn beschädigen müsste). Er nennt so etwas Zwangsfunktionen (forcing functions). [51]

… zur eingebetteten Rechtskenntnis

Finanzprodukte sind immateriell, deswegen sind es auch die hier gesuchten interlocks. Eine Übersetzung von Zwangsfunktionen in die Welt der verbindlichen Vorschriften – also in die Welt des Rechts – liefert Richard Susskind mit seinem Terminus der Embedded Legal Knowledge [52] (eingebettete Rechtskenntnis).

Auch er bemüht wieder den Sicherheitsgurt im Vergleich: In seinem Verständnis startet das Auto ebenfalls nicht, wenn man sich nicht angeschnallt hat, und so ein Auto würde gewissermaßen das geltende Recht – dass man sich eben anzuschnallen hat – „von selbst kennen“. Die Rechtskenntnis wäre hier unabhängig vom Benutzer „eingebettet“ in das physische Design des Fahrzeugs. Die Regeln sind in das System eingebettet, oder, mit Susskind’s Worten: In der Welt der Bits und Bytes ist Nicht-Einwilligung keine Option mehr!

Weniger harmlose Beispiele für Embedded Legal Knowledge stellen die Lizenzverträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, die man zustimmend zur Kenntnis nehmen muss, bevor man ein Computerprogramm installiert oder verwendet. Oftmals, etwa beim physischen Kauf von elektronischen Geräten (oder von zusätzlicher Software) im Geschäft, ist der Zwang, dem man dabei ausgesetzt ist („Nicht-Zustimmung ist keine Option mehr“), so mächtig, dass einem nur mehr die absurde Wahl bleibt, zuzustimmen oder das soeben gekaufte Produkt nicht verwenden zu können. Die heilige Privatautonomie reduziert sich so bereits täglich auf ein simples take it or leave it. Doch wenn uns das bereits alltäglich zugemutet wird, könnten wir auch Finanzprodukte mit eingebetteter Rechtskenntnis fordern: Ein Kreditvertrag darf schon heute keine einseitig benachteiligenden, unerwarteten oder „intransparenten“ Bedingungen enthalten – warum ihn nicht gleich auf das beschränken, was auf einer einzigen Seite Platz hat? Der Wortbestandteil *spar* ist schon heute gesetzlich geschützt und nur echten Sparurkunden vorbehalten – warum nicht automatisch alles, was *spar* im Namen führt, mit 8 % über einem Referenzzinssatz verzinsen? Produkte, bei denen schon im Prospekt auf die Möglichkeit des Totalausfalls hingewiesen werden muss, gehören nicht in das Angebot einer Bank oder Finanzinstitution, sondern – zur augenfälligen Abschreckung – ins Casino.

Der SchuKo-Effekt

Behavioral Finance erwägt ausdrücklich, [53] auf „paternalistische“ Muster zurückzugreifen, zumal dem Durchschnittsmenschen grundsätzlich nicht möglich sei, die den Finanzprodukten innewohnenden Gefahren richtig einzuschätzen. [54] Finanzprodukte mit bestimmtem Design seien – so wie andere Dinge auch – eben nur für Menschen mit bestimmten Voraussetzungen geeignet:

Mit den vorstehenden Überlegungen ist das Fundament gelegt, um zu analysieren, auf welchen Anlegertyp bei der inhaltlichen Gestaltung von Emissionsprospekten und ad-hoc-Mitteilungen abgestellt werden sollte. [55]

Mit anderen Worten, das Problem sei, dass diese Finanzprodukte immer wieder an die falschen Zielgruppen gelangen, weil die Finanzindustrie lieber spekulative Produkte designt als ein fades Sparbuch, es aber tatsächlich mehr Adressaten für fade Sparbücher gibt. Mehr Information, geliefert von Emissionsprospekten und ad-hoc-Mitteilungen [56], verspreche hier Abhilfe. Gegen dieses Konzept ist zu sagen, dass es einerseits große Gruppen von der Marktteilnahme ausschließt und es andererseits „das altbekannte Problem der Informationsüberlastung (information overload)“ [57] nicht zu lösen vermag: Immer noch mehr Information geht gar nicht, weil sie aus verschiedenen Gründen nicht mehr transportabel ist. Nach der bei Klöhn [58] selbst zu findenden buried facts doctrine darf sogar offengelegte Information von den Gerichten ignoriert werden: Dokumente dürfen daher als irreführend eingestuft werden, wenn eine Tatsache zwar genannt, aber so sehr in anderer Information versteckt wurde, dass Anleger sie vernünftigerweise nicht erkennen konnten.

Erinnern wir uns stattdessen an den Streit zwischen Westinghouse und Edison zur Gefährlichkeit elektrischen Stroms um 1890: Edison, der vergleichsweise ungefährlichen Gleichstrom anbot, argumentierte damit, Westinghouses Wechselstrom (der allein sich zum Transport über weite Strecken eignet) sei lebensgefährlich. Westinghouse setzte sich letztlich durch. War denn Wechselstrom mit 220 Volt (oder auch nur 110 wie in den USA) nicht tatsächlich gefährlich? War es denn im vorvergangenen Jahrhundert „paternalistisch“, elektrische Leiter mit Isoliermaterial zu ummanteln, auf dass man keinen elektrischen Schlag bekomme, wenn man sie berührt? Stattdessen hätte man auch auf Aufklärung setzen können: Bei jedem Neuanschluss mit blanken Leitern übergibt das EVU einen Prospekt oder eine Mitteilung, etwa des Sinns: „Wir weisen auf die letalen Folgen hin, die das Berühren Ihrer Leitungen haben kann.“ Warnen ist gut. Aber man isolierte überdies und entwickelte allerhand technische Standards zum gefahrlosen Umgang. Hieß das etwa, den Zugang zu elektrischem Strom für die Haushalte zu unterbinden, die „nicht damit umzugehen wissen“? Oder hieß es nicht geradezu das Gegenteil: Wird nicht elektrische Energie so erst handelbar und gebrauchsfähig?

Elektrischer Strom liefert Kraft an die Kontakte. Sie soll abseits davon nicht wirken. Gelänge es, Kapitalströme im übertragenen Sinn mit den jeweils im Einzelnen geeigneten Maßnahmen in gleicher Weise zu „ummanteln“, wäre damit nicht nur die aus konsumentenpolitischer Sicht erwünschte Schutzfunktion erreicht, sondern auch die Möglichkeit geschaffen, ein „Netz“ aufzubauen, das im Bedarfsfall Kapitalströme an den „Kontaktpunkten“ zur Verfügung stellt. Der Bezug elektrischer Energie ist durch industrielle Normen – Steckdosenformate („SchuKo“), Isolierungen, Sicherungen, Schutzleiter – reguliert. Der gesamte Kontakt der Kundschaft mit elektrischem Haushaltsstrom erfolgt längst unter Schutzkontakt. Erst dieser SchuKo-Effekt sorgt dort für Handhabbarkeit.

Kreditverträge kann man nicht anfassen, daher geht es nicht, sie zu isolieren oder zu ummanteln. Das allein spricht aber noch nicht dagegen, auch auf diesem Gebiet, z. B. mittels eingebetteter Rechtskenntnis, „Sicherheitsstandards“ einzuführen, die gewährleisten, dass von ihnen, durch wen auch immer, zwangsläufig nur der vorgesehene Gebrauch gemacht werden kann. Industrielle Normen sind stets beides, ursprünglich (hoheitlich) verordnet und, nach einmal erfolgter Einführung, auch gelebter Standard, an dem sich dann sämtliche AnbieterInnen und AnwenderInnen zu orientieren haben. Darum braucht, wer in ein (ganz) anderes Land reist, meist keine Ausnahmebewilligung, sondern einen Zwischenstecker.

Hyperregulierung?

Genau diese politischen Bestrebungen zur Etablierung von „Sicherheitsstandards“ im Finanzbereich gibt es natürlich, und zwar schon weit länger, als es elektrischen Haushaltsstrom gibt [59]. Aber es gibt auch neoklassische Gegenkräfte, die zum Teil zu Rückschritten hinter schon einmal erreichte Standards führen. Zu ihrem Arsenal gehört das Gebären von Mythen. Einer dieser Mythen lautet, die Hyperregulierung würde uns alle in unserer Freiheit bedrohen und sei darum als gefährlich abzulehnen. Obwohl die Finanzindustrie, ebenso wie zuvor die Elektroindustrie, von der Brauchbarkeit ihrer eigenen Güter insgesamt profitieren würde, wendet sie sich kurzsichtig gegen Regulierungen und die Einführung von Industrie-Standards und möchte lieber unreguliert bleiben.

Bei dem undifferenzierten Ruf nach „Freiheit“ und Selbstbestimmung wird allerdings gerne übersehen, dass Regulierung im Idealfall einem reibungslosen Ablauf von tatsächlich komplexer gewordenen Vorgängen unter Hintanhaltung von irreparablen Schäden und Beeinträchtigungen dient. Gerade im Bereich der Finanzmärkte war es erklärtes Ziel der herrschenden Ideologie der Neoklassik, Regulierungen aufzuheben, die lange zuvor just als Erkenntnis aus früheren Krisen eingeführt worden waren. Das Verbot von Leerverkäufen (Short-Selling), die Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken und die bilanzrechtliche Bewertung nach dem Niederstwertprinzip hatten alle den Sinn, immensen Schaden abzuwenden. Freilich war der Erkenntnishorizont damals noch ein volkswirtschaftlicher, während es inzwischen, in der entwickelten Konsumgesellschaft, um die individuelle Schadensabwehr auf Verbraucherebene gehen muss.

Nochmals Norman: Ein Design ist dann schlecht, wenn es kein Interlock enthält, das verhindert, dass einem das an sich brauchbare Produkt in typischen Situationen Schaden zufügt. Ein mit Interlock designtes Produkt wird von der Kundschaft als intelligenteres Produkt wahrgenommen und verkauft sich daher besser (die Kundschaft hat jetzt schon den Kopf voll und kann oder will nicht noch sämtliche Eventualitäten bei sämtlichen Produkten mitbedenken müssen, in denen das an sich harmlose Produkt gefährlich werden und Schaden anrichten könnte).

Kein Design gibt es nicht

Das Aussehen der Verbrauchsgüter mag ungeplant, geplant oder sogar notwendig sein – nur kein Aussehen gibt es nicht. Marketing, insbesondere das jüngst in Mode kommende Neuromarketing, hat stets darauf geachtet, Verbrauchsgüter so zu designen, dass die Anforderungen der AnbieterInnen damit bestmöglich bedient werden, nämlich in Form hoher Absatzzahlen. Soll das so sein? Oder sollen besser die Anforderungen der Kundschaft erfüllt werden? Wer entscheidet darüber? Jede und jeder von uns ist stets Kundin oder Kunde, niemand ist eine corporation. Adressatin ist die Politik, um brauchbare Produkte einzufordern. Corporations gehen nicht wählen.

Um zu wissen, welches Design untauglich ist und was sofort „ummantelt“ gehört, könnte man eine schwarze Liste erstellen. Man kann aber auch einfach nur ein Ohr dafür bekommen, welche Sachverhalte ständig am Pranger stehen. Wo und weswegen gibt es gehäuft Gerichtsprozesse? Tausende Klagen am Kapitalmarkt, die die Gerichte verstopfen, sind nicht in erster Linie ein Ärgernis, sondern eine Hygienemaßnahme – sie werden die Produkte verbessern. Warum hat es ein ganzes Jahrzehnt gedauert, von dem Tag, da die Finanzmarktaufsicht erstmals Fremdwährungskredite als finanzielle Massenvernichtungswaffen identifizierte, bis zu deren effektivem Verbot? Und wieso musste diesen Schritt eine Behörde unterhalb der Ebene der Politik alleine verantworten? Warum gibt es immer noch einen „grauen“, also nicht regulierten, und gleichwohl nicht verbotenen Kapitalmarkt?

Die corporations sind soeben dabei die Konsumgüter so zu verkleiden, dass wir gar nicht mehr anders können als zuzugreifen. Überlässt die Politik das Design den Anbietern, dann darf nicht überraschen, wenn sich die uns verkauften und von uns bezahlten Produkte als für die Anbieter günstig erweisen. Sie haben sie schließlich dafür gebaut.

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Anmerkungen

[1] Benedikt Wallner ist Rechtsanwalt in Wien, Vertrauensanwalt des VKI und auf die Vertretung von VerbaucherInnen-Interessen, hauptsächlich am Kapitalmarkt, spezialisiert.

[2] Vgl. Beigewum, Mythen der Ökonomie, 102: „Am Markt setzt sich das beste Produkt durch.“

[3] Schon gar nicht funktioniert der Markt so, wie das klassische Law & Economics immer dachten, vgl. Klöhn (2006), 81: „Anleger machen zahlreiche Fehler bei der Bewertung von Aktien. Diesen Fehlern unterliegen sie systematisch, das heißt ihre Fehleinschätzungen gleichen sich nicht gegenseitig aus.“

[4] Das Finanzprodukt ist jene Dienstleistung, die von der Finanzinstitution erbracht wird. Die Aktie des Unternehmens XY, die unter zehntausenden Kleinanlegern vertrieben wurde, ist kein Finanzprodukt (sondern dessen Gegenstand). Erst deren Vertrieb, die Vermittlung, die Beratung und gegebenenfalls die Verwaltung durch die jeweilige Finanzinstitution machen das Finanzprodukt. Anforderungen sind daher nicht an den Gegenstand der Finanzdienstleistung, sondern an diese selbst zu stellen: Die Kundschaft erwartet z. B. meist nicht, dass ein Unternehmen, von dem sie Aktien kauft, keinesfalls insolvent werden kann, sondern dass ihr die Bank von der Beteiligung abrät, falls für die Bank die Insolvenzgefahr bereits ersichtlich war.

[5] Norman (2002); mit Design meint er nicht eine grafische oder ästhetische Beschaffenheit. Sondern er meint die Beschaffenheit der Güter als (Gebrauchs-)Güter. Ästhetisches Erscheinungsbild ist dabei nur einer von drei Aspekten, neben Brauchbarkeit (oder leicht verständlicher und leicht anwendbarer Nutzbarkeit; usability) und den Herstellungskosten (denn dass man im Prinzip alles und jedes herstellen könnte, steht meist außer Zweifel – aber um welchen Preis?). Keiner dieser drei Aspekte dürfe auf Kosten der anderen überbetont werden, keiner zu kurz kommen.

[6] Auch viele Versicherungsprodukte fallen darunter, wird doch insbesondere die Lebensversicherung seit langem als Spar- und Anlageform verwendet, sodass dabei der Versicherungsaspekt oft völlig in den Hintergrund tritt.

[7] Häusel (2010).

[8] Kahneman (2011) 413.

[9] Vgl. Roth (2003). Eine instruktive Kurzdarstellung des Problems der Willensfreiheit aus der Sicht der Gehirnforschung im Jahr 2006 enthält Roth (2006).

[10] Vgl. seine enorme Publikationsliste unter brain.mpg.de/research/singer-department/director/book-chapters.html (viele seiner Arbeiten sind im Netz abrufbar) sowie ebenfalls wieder eine instruktive Kurzdarstellung in Singer (2006).

[11] a. a. O., 128 f.

[12] Lappe (2011).

[13] Zuletzt zunehmend aufgeweicht durch Bestrebungen zur „Vollharmonisierung“ innerhalb der EU, was notwendig zum Verschwinden althergebrachter Standards in den einzelnen Mitgliedstaaten führt. Beispielsweise gilt das neue Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 nur mehr für genau definierte „Finanzinstrumente“, während das alte WAG 1997 noch für sämtliche „Veranlagungen“ galt.

[14] Mit einer gewissen agrikulturellen Arroganz, wie sie just den Akteuren am Finanzmarkt manchmal eigen ist, mag es sich bei der „Bearbeitung“ der Märkte um eine der Heu- oder Getreideernte nicht ganz unähnliche, einsammelnde Beschäftigung handeln.

[15] Daron Acemoglu, James A. Robinson, Warum Nationen scheitern (dt. 2013).

[16] Die Neuauflage 2002 wurde nicht mehr eigens übersetzt, und die Übersetzung der ersten Auflage gibt es nur mehr antiquarisch.

[17] Vgl. Oehler, ÖBA 2011, 707.

[18] Bis auf eine Handvoll Superreiche sind wir alle Konsumunterworfene, die meisten von uns freilich weitgehend mehr „Braucher“ als „Verbraucher“, vgl. schon Wallner (2010).

[19] Acemoglu, Robinson (2013).

[20] Tversky und Kahneman, Judgment under Uncertainty: Heuristics and Biases, in: Science vol. 185, 1974, nachgedruckt in Kahneman (2011), Appendix A.

[21] Was ja als Gattungsbezeichnung auch nur hieße, dass er zur Einsicht fähig ist – und nicht, dass er tatsächlich immer zu ihr gelangt, vgl. schon Wallner (2006). Hauptbotschaft in Kahneman (2011) ist: Alle Menschen können denken, aber es ist sehr anstrengend und wird daher, wenn es leicht geht, gern vermieden, und zwar von allen!

[22] help.orf.at/stories/1691586 vom 12.12.2011; Market-Institut, News, Dezember 11/39

[23] Oehler, ÖBA 2011, 709.

[24] Oehler, ebd.

[25] Siehe auch Oehler, Konsumentenpolitisches Jahrbuch 2009 – 2010; Behavioral Economics und Verbraucherpolitik, 127

[26] Oehler, ÖBA 2010, 710.

[27] Oehler, ÖBA 2010, 710.

[28] Menschen überschätzen bekanntlich die Präzision ihres Wissens gerne ebenso, wie sie ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen, schreibt Klöhn (2006), 116 f mit zahlreichen weiteren Nachweisen: „Sie denken, sie seien bessere Autofahrer oder Freunde, seien intelligenter und hätten mehr Humor als tatsächlich zutreffend“, wobei dieser Effekt zumindest in Domänen, die als von Männern beherrscht angesehen werden, bei Männern stärker ausgeprägt ist als bei Frauen, was als „Gender Bias“ bezeichnet wird; vgl. Klöhn (2006), 117 m. w. N.

[29] Oehler, ÖBA 2010, 710.

[30] Vgl. Klöhn (2006), 81: „Jede Ausführung über die geschichtlichen Wurzeln und die Entwicklung von Behavioral Finance muss bei der Efficient Capital Market Hypothesis (ECMH) beginnen“, das ist die These von der Kapitalmarkteffizienz, „ein wirtschaftswissenschaftliches Theorem, das nicht nur das Herzstück moderner Finanzierungslehre bildet, sondern das auch die Gestaltung und Auslegung von Kapitalmarktrecht rund um den Globus entscheidend beeinflusst“ (ebd, 59).

[31] Vgl. OGH 1 Ob 186/11a vom 22. 6. 2011.

[32] Stiglitz (2012).

[33] Stiglitz, a. a. O.

[34] Die Broschüre 11/2011 hatte den Titel: „Das soziale Engagement der BA“ und enthielt ausschließlich Beiträge darüber.

[35] Andreasch, ÖBA 2011, 360.

[36] Peverelli/de Feniks (2011) 69.

[37] Peverelli/de Feniks/Capellmann (2011) 358.

[38] Zeh, ÖBA 2011, 521.

[39] Peverelli/de Feniks/Capellmann (2011) 358.

[40] Kein Wunder, entstammen doch die Autoren allesamt der Zunft der Unternehmensberater, nicht der Betroffenen.

[41] Zeh, ÖBA 2010, 485.

[42] Vgl. www.reinventingfinancialservices.com – das Buch sei demnach ein Verkaufsschlager.

[43] Peverelli/de Feniks/Capellman (2011) 359.

[44] Vgl. www.vvo-kleineversicherungsvereine.at

[45] Zeh, ÖBA 2010, 485.

[46] Zeh, ÖBA 2011, 521.

[47] 49,5% beträgt im I. – III. Quartal 2011 der Nettozinsertrag am Betriebsergebnis der österreichischen Banken; vgl. Böck/Fleischhacker/Simhandl (2012) 3

[48] Zeh, ÖBA 2010, 155.

[49] Zeh, ÖBA 2010, 156.

[50] Vgl. die Begründung im Amtshaftungsurteil des LGfZRS Wien 33 Cg 22/10p-9, 28: „In diesem Zusammenhang erscheint es unwahrscheinlich, dass eine Verurteilung zu einer Strafzahlung von EUR 30.000,– die handelnden Personen dazu veranlasst hätte, keine Aktien mehr zu veräußern.“

[51] Norman (2002) 132 ff. Weil aber Zwangsfunktionen fast immer eine Beeinträchtigung des normalen Gebrauchs mit sich bringen, müsse man sich laut Norman die Implikationen genau durchdenken, die die Einführung solcher Zwangsfunktionen mit sich bringen. Ein Beispiel dazu sei die Geschichte der Sicherheitsgurte in Autos, die für eine kurze Zeit in den USA einer Zwangsfunktion unterworfen waren, die in jedes neue Auto eingebaut war: Das Auto konnte gar nicht gestartet werden, falls nicht der Sicherheitsgurt geschlossen war. Nun ist bekannt, dass es sich, in den USA wie bei uns, beim Anlegen der Sicherheitsgurte schon seit langem um eine verbindliche Rechtsvorschrift handelt. Dennoch lehnten viele Zeitgenossen das Gurtanlegen anfangs ab, und so wurde die Zwangsfunktion – die also dem Benutzer gar keine andere Wahl lässt, als das gültige Gesetz einzuhalten – kurz darauf wieder abgeschafft. Und das kam so: Viele Leute, die ihre Sicherheitsgurte nicht anlegen wollten, ließen die Zwangsfunktion in der Werkstatt ausbauen oder überbrücken. Diejenigen, denen das nicht gelang, ließen ihren Sicherheitsgurt ganz einfach ständig „geschlossen“ (eingesteckt im Schloss) und stopften den ausgezogenen Gurt dann unter den Sitz. Falls also wirklich einmal jemand den Gurt benutzen wollte, war das nicht möglich. Das Auto startete aber auch dann nicht, wenn man bloß ein Päckchen auf dem Beifahrersitz deponierte, weil der Gewichtssensor dann eine Person registrierte, die anzuschnallen war. Außerdem waren die Zwangsfunktionen fehleranfällig und schlugen oft auch dann an, wenn objektiv gar keine Veranlassung dazu bestand. Die Moral von der Geschichte: Es ist nicht leicht, Leuten ein Verhalten aufzuzwingen, das diese nicht wünschen. Und wenn man daran geht, eine Zwangsfunktion einzuführen, sollte man sicher gehen, dass sie richtig funktioniert, verlässlich ist und gerechtfertigte Regelverletzungen von ungerechtfertigten unterscheiden kann. (Norman, a. a.O.)

[52] Susskind (2010) 141.

[53] Vgl. Klöhn (2006) 149 ff.

[54] Eine sorgfältige deutschsprachige Einführung in die hauptsächlich englischsprachige Literatur findet sich in der Dissertation von Lars Klöhn, Kapitalmarkt, Spekulation und Behavioral Finance (2006).

[55] Klöhn (2006), 173.

[56] Zusammenfassend favorisiert Klöhn (2006, 261) de lege ferenda eine Kombination von Haftungs- und Warnungsmodell, erwägt aber nicht den Schuko-Effekt.

[57] Hiezu Klöhn (2006), 185 mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

[58] Klöhn (2006), 206 m. w. N.

[59] Das erste Verbot von Leerverkäufen ist über 200 Jahre alt: „Der Gesetzgeber glaubte, dadurch Schutz gegen das Spiel gefunden zu haben. Das Gesetz vom 30. August 1795 wollte noch bestimmter auftreten. In Betracht, dass die Börsengeschäfte nur noch ein Prämienspiel wären, wo jeder verkaufte, was er nicht hätte, kaufte, was er nicht nehmen wollte, und wo man überall Handelsmänner, aber keinen Handel fände, verbot es bei sehr strengen Strafen, Waren oder Effekten zu verkaufen, deren Eigentümer man im Augenblick des Umsatzes nicht wäre.“ Vgl. Senft (2010), 38.

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Literatur

Acemoglu/Robinson, Warum Nationen scheitern. Die Ursprünge von Macht,Wohlstand und Armut (2013)

Andreasch, Hohe Wertpapierkäufe zum Jahresultimo bestimmen die Geldvermögensbildung
privater Haushalte im zweiten Halbjahr 2010, ÖBA 2011,360

BEIGEWUM, Mythen der Ökonomie (2005)

Böck/Fleischhacker/Simhandl, Österreichs Kreditinstitute in den ersten drei Quartalen 2011, in: ÖBA 2012, 3

Häusel, Brain View. Warum Kunden kaufen2 (2010)

Kahnemann, Thinking, fast and slow (2011)

Klöhn, Kapitalmarkt, Spekulation und Behavioral Finance. Eine interdisziplinäre und vergleichende Analyse zum Fluch und Segen der Spekulation und ihrer Regulierung durch Recht und Markt (2006)

Lappe (Hg vki), Achtung Finanzfalle! Tricks in Verkaufsgesprächen durchschauen
– Wie Strukturvertriebe und Banken agieren – Anlageprodukte und ihre Tücken (2011)

Norman, The Design of Everyday Things (2002)

Oehler, Behavioral Economics und Verbraucherpolitik: Grundsätzliche Überlegungen
und Praxisbeispiele aus dem Bereich Verbraucherfinanzen, ÖBA 2011, 707

Oehler, Konsumentenpolitisches Jahrbuch 2009 – 2010; Behavioral Economics und Verbraucherpolitik, 127

Peverelli/de Feniks, Reinventing Financial Services. What consumers expect from future banks and insurers (2010).

Peverelli/de Feniks/Capellmann, Die wahre Kraft von Online, ÖBA 2011, 357

Roth, Aus Sicht des Gehirns (2003)

Roth/Grün, Das Gehirn und seine Freiheit (2006)

Roth, Willensfreiheit und Schuldfähigkeit aus Sicht der Hirnforschung, in Roth/Grün (2006)

Senft (Hg), Pierre-Joseph Proudhon: Handbuch des Börsenspekulanten (2010)

Singer, Gekränkte Freiheit, Interview in Roth/Grün (2006)

Stiglitz, The Book of Jobs, in Vanity Fair 2012/01

Susskind, The End of Lawyers?, Rethinking the Nature of Legal Services (2010)

Wahl/Kirchler, Einschätzung der finanziellen Risikobereitschaft von Anleger/innen am Finanzmarkt, ÖBA 2011, 385

Wallner, Das Menschenrecht als ein Herzustellendes, in polylog Nr. 14/2006

Wallner, Geld ist nicht, in polylog (GELD), Nummer 23, Juli 2010

Zeh, Nach Schock durch Finanzkrise: Was erwarten sich die Kunden jetzt?,ÖBA 2010, 485

Zeh, Sparverhalten – Vertrauen in Sparformen steigt, ÖBA 2010, 155

Zeh, Sparverhalten 2010 – Sparbuch und Hausbank statt Aktien und große Finanzwelt?, ÖBA 2011, 131

Zeh, Anspruchsinflation im Finanzbereich – Was tun in Zeiten kritischer werdender Kunden?, ÖBA 2011, 521

Quelle: Reiffenstein, Blaschek (Hrsg), Konsumentenpolitisches Jahrbuch 2011-2012 (Band 44), 235