Zeichnungsentschlüsse könnten künftig länger dauern: Aus 6 Ob 246/15 t lernen wir, dass der Aufklärungspflicht über die Risiken einer Beteiligung auch durch Übergabe schriftlicher Unterlagen entsprochen werden kann, die zahlreiche kleingeschriebene Risikohinweise enthalten. „Vom Kunden darf erwartet werden, dass er diese eingehend und sorgfältig liest.“

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Benedikt Wallner, ecolex 2017-10