Ab nächsten Freitag wird im Bereich des Datenschutzes nichts mehr so sein, wie es bisher war! Denn die schon seit Monaten Schlagzeilen verursachende und sogar unter Juristen hitzige Diskussionen auslösende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt dann europaweit und unmittelbar in Geltung.

Obwohl das österreichische Parlament bei der Beschlussfassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 schließlich die in der DSGVO vorgesehenen Verbandsklagen doch nicht zugelassen hat, was wohl noch den Europäischen Gerichtshof beschäftigen wird, steht betroffenen Personen immer noch die Möglichkeit offen bei Verstößen gegen die DSGVO durch Einzelklagen Schadenersatz zu verlangen.

Wissen Sie, wer wie viel über Sie weiß?

Wenn Sie z. B. Ihr heißgeliebtes Smartphone in die Hand nehmen und eine App herunterladen, und sei es auch nur eine harmlose Fotobearbeitungs-App, mussten Sie bis dato in den Zugriff auf all Ihre Kontakte, Fotos, usw. einwilligen, obwohl die heruntergeladene App diese Informationen zum Funktionieren gar nicht braucht. Obwohl sich europäische Anwender nach aktuellen Studien mehr als anderswo auf der Welt Sorgen um Datenschutz und Sicherheit machen, willigen viele Anwender, wenn auch mit einem mulmigen Gefühl im Bauch, in diese dreisten Zugriffe ein, da sie sonst die App nicht benutzen könnten.

Die sich in rasendem Tempo weiterentwickelnde Technologie und die damit verbundenen neuen Produkte, die so vermarktet werden, dass wir glauben, dass sie dafür gedacht sind, unser Leben zu vereinfachen, stellen jedoch Schwarze Löcher für unsere personenbezogenen Daten dar. Wer Ihre Daten erhält, wofür sie benutzt werden und wieviel Sie von sich bisher Preis gegeben haben, sind Fragen, deren Antworten Sie vielleicht nicht einmal wissen wollen.

Was ist neu?

Ab nächsten Freitag nun müssen Ihnen alle Verantwortlichen, die Ihre persönlichen Daten verarbeiten, den Zweck der Verarbeitung genau und verständlich erklären. Wenn die Verarbeitung der persönlichen Daten über die Vertragserfüllung hinausgeht, dann müssen Sie der Verarbeitung zustimmen, sonst ist sie illegal. Diese Zustimmung muss gänzlich freiwillig sein, das heißt, dass Sie auch ohne Zustimmung die Dienstleistung in Anspruch nehmen dürfen (sog. Koppelungsverbot).

Zudem muss der Verantwortliche, also derjenige, der Ihre Daten verarbeitet, Sie über Ihre Betroffenenrechte präzise, transparent, verständlich und in einer klaren und einfachen Sprache informieren. Ein vorangekreuztes Feld ist für so eine Belehrung nicht mehr ausreichend.

Wenn Sie Verstöße gegen diese Regelungen bemerken, können Sie sich grundsätzlich an die Datenschutzbehörde wenden, aber auch auf (immateriellen) Schadenersatz klagen.

Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen mit dem neuen Datenschutz oder rufen Sie uns an, wenn Sie meinen, in Ihren Rechten verletzt zu sein.