Wienwert Anleihen2. Januar 2019: Vollmachtsbeendigung gegenüber COBIN claims

Wir vertreten nicht mehr länger den Verein COBIN claims. Uns von Geschädigten erteilte Einzelmandate bleiben davon unberührt und weiter aufrecht, ebenso mit COBIN für Betroffene ausverhandelte (und stark vergünstigte) Pauschalen. Für künftige Tätigkeiten müssen wir jeweils im Einzelfall eine Lösung finden.

Februar 2018: Insolvenz über das Vermögen der WW Holding AG

Die Unternehmensgruppe Wienwert hat seit 2010 über 20 Anleihen begeben, von denen lediglich ein Bruchteil getilgt ist; zahlreiche Anleihezeichner und sonstige private Anleger in - angebliche - Immobilienprojekte der Gruppe bangen nun um ihr Erspartes. Ein Ermittlungsverfahren ist anhängig.

Für manche kommt die Insolvenz nicht ganz überraschend, auch wir haben bereits seit Längerem ein Auge auf die Gebarung dieser Gruppe.

Was tun wir für Sie, als Betroffene:

Unsere Kanzlei ist am Markt seit langem dafür bekannt: Wir sorgen für Hygiene am Kapitalmarkt. Wir stehen immer nur und ausschließlich auf der Seite der Kunden, vertreten keine Bank, keinen Finanzdienstleister, keinen Anbieter dubioser "Immobilienbeteiligungen" und nicht einmal den Vertrieb. Wir wissen, auf wessen Seite wir stehen und schauen auch dem Staat und seiner Aufsicht (FMA) auf die Finger; manchmal klopfen wir auch drauf (AMIS-Pleite).

Da wir bereits jahrzehntelange Erfahrung mit sämtlichen größeren Anlegercausen haben (AMIS, MEL, Immofinanz, AWD, Madoff, Schiffsbeteiligungen, Immobilienfonds, CORDIAL, ALPINE etc), versuchen wir auch hier wieder den Schaden der Anleger gering zu halten und das Bestmögliche für Sie herauszuholen.

Wir wissen aus früheren Causen, was andere nur ahnen können: Dass nichts mehr da sein wird, das man sich auf klassischem Wege noch holen könnte; also braucht es Kreativität, Erfahrung und akribische Arbeit, um DIejenigen haftbar zu machen, an denen es gelegen wäre, gerade diesen Schaden zu verhindern. Nebenbei schauen wir natürlich, wo das Geld eigentlich hingekommen ist, und "laden die Verantwortlichen zur Rückzahlung ein".

Andere schießen vielleicht schnell, und dann ist das Pulver - Ihr Geld - verschossen. Wir haben erkannt, dass Massenschäden massenhafte Rechtsverfolgung erfordern, nicht zuletzt um den einzelnen Betroffenen hochqualifizierte Leistung kostengünstiger anzubieten. Denn die meisten Schäden am Markt bleiben nur deswegen unverfolgt, weil sich die Betroffenen Rechtsverfolgung schlicht nicht leisten können.

Wir haben etwas dagegen: Um kostenschonend vorgehen zu können, haben wir uns hier von COBIN claims mandatieren lassen, einem nicht gewinnorientierten Verein, dessen Zweck es ist, bei Massenschaden-Ereignissen Konsumenten (COnsumers), Kleinunternehmern (Business) und Privatanlegern (INvestors) günstig und organisiert einen Zugang zum Recht zu ermöglichen, der Einzelnen oft verwehrt bleibt: sei es aus Kostengründen, oder weil für Einzelne kaum Prozessfinanzierungen organisiert werden können, auf deren Basis dann (Sammel-)Klagen risikolos geführt werden können. Durch die Sammlung von Geschädigten-Ansprüchen werden Kostenvorteile erzielt, die COBIN claims gemäß seiner nicht gewinnorientieren Ausrichtung an die Geschädigten weiter gibt. Kein gewinnorientiertes Vehikel kann das, und der Staat schon gar nicht (der will es auch nicht, sondern schützt offen die Belange der Industrie. Dabei nimmt er Ihren "Kollateralschaden" in Kauf).

Als Vertrauensanwalt haben wir mit COBIN die Pauschale von € 84 brutto vereinbart für den stets erforderlichen Privatbeteiligtenanschluss. Wer zusätzlich ein außergerichtliches Anspruchsschreiben möchte, zahlt ebenfalls eine Pauschale (näher unter https://www.cobinclaims.at/wienwert/insolvenz).

Wir arbeiten auch mit sämtlichen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Und wessen Verlust so groß ist, dass er oder sie individuelle Rechtsverfolgung braucht, trifft bei uns auf die Erfahrung von vielen tausend Einzelcausen.

Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an, oder melden Sie sich einfach bei COBIN.


Wienwert: Für Schnellschüsse bei Sammelklagen noch zu früh:
wienrecht.at/presse/383-wienwert-fuer-schnellschuesse-bei-sammelklagen-noch-zu-frueh


Januar 2018: Wir vertreten den Verein COBIN claims sowie rechtsschutzversicherte Anleger

Nach der überraschenden Ankündigung der Insolvenz derjenigen WIENWERT Gesellschaft, die die alten Anleihen begeben hatte und die am 20.12.2017 fällig gewordene Anleihe nicht mehr bedienen konnte, hat COBIN claims eine Initiative ins Leben gerufen um die Anlegeransprüche gebündelt und kostengünstig geltend zu machen. Wenn Sie teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bei https://www.cobinclaims.at/wienwert/insolvenz unbürokratisch an. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie sich auch direkt bei uns melden, wir kümmern uns für Sie um die Deckung.

Bis 23.01.2018 war kein Insolvenzverfahren anhängig. Wie auch in früheren Massenschäden am Kapitalmarkt prüfen wir Schadenersatzansprüche gegen Dritte, falls die - jeweilige - Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.


An uns wurde die Frage herangetragen, ob Zeichner der WIENWERT Anleihe Mai 2017 wegen veranlasster Irreführung vom Geschäft zurücktreten können. Wir meinen, ja, und haben dem Vorstand von COBINclaims empfohlen, sich der Sache anzunehmen:

Die WIENWERT Holding AG (vormals: WIENWERT AG) ließ nämlich schon am 13.01.2017 aufhorchen mit ihrer Ad-Hoc-Meldung, dass eine „Deutliche Verschlechterung der Eigenkapitalsituation per 31.12.2016 (…)“ erwartet werde.[1] Bereits zum 31.12.2015 wies die damalige WIENWERT AG ein negatives Eigenkapital von EUR - 9,8 Mio. aus. Für 2016 wird mit einem negativen Eigenkapital von bis zu EUR – 22 Mio. gerechnet. Dennoch warb eine (andere?) WIENWERT kurz darauf, im Mai 2017, im Zuge einer neuerlichen Anleiheemission mit „hervorragenden Bilanzkennzahlen“.[2] Wie passt das zusammen?

Das fragt nun auch die FMA. Aber nicht sich, sondern gleich die WIENWERT AG: Die gibt am 24.07.2017 in ihrer „AD HOC-MITTEILUNG VOM 23.7.2017“ bekannt, seitens der FMA eine Aufforderung zur Rechtfertigung erhalten zu haben. Darin werde ihr vorgeworfen, dass sie ...

  1. durch die Veröffentlichung von „betont positiven Informationen über die Finanzlage der WIENWERT AG anhand der Kennzahlen ‚EUR 4,74 Millionen Eigenkapital, 96% Eigenkapital-quote‘ und zusätzlich in der im Internetauftritt der WIENWERT AG unter www.wienwert.at abrufbaren Presseaussendung vom 11.5.2017 mit den Schlagworten ‚Die WIENWERT glänzt mit hervorragenden Bilanzkennzahlen‘ das Vorhandensein besonderer Sicherheiten nahe gelegt und das tatsächliche Risiko des Erwerbs der Anleihe, insbesondere dass mit dem Erwerb indirekt eine Investition in die Muttergesellschaft WW Holding AG – deren Finanzlage sich zum Angebotszeitraum als kritisch darstellt – verbunden ist, nicht hinreichend klargestellt hat“; sowie
  2. mit den getätigten Aussagen „im Werbevideo auf www.wienwert.at in Zusammenschau mit der Verwendung des Ortsnamens ‚Wien‘ im Firmenwortlaut, eines schematisch dargestellten und in roter Farbe gehaltenen Stephansdoms im Firmenlogo und der bevorzugten Verwendung der Farbe Rot im Außenauftritt der WIENWERT AG, insbesondere im Internet- und Werbeauftritt, den unrichtigen Eindruck erweckt hat, dass es sich bei der WIENWERT AG um ein Unternehmen zumindest mit einem Naheverhältnis zur Stadt Wien handelt“.

Handelt es sich wirklich um ein Unternehmen mit Naheverhältnis zur Stadt Wien? Laut https://www.wienwert.at/unternehmen/beirat/ sitzen auch altgediente Gemeinderäte im Wienwert-Beirat.

Schon 2015 wurde WIENWERT rechtskräftig verurteilt wegen ihrer irreführenden Werbung mit immobiliarer Sicherheit, die jedoch in der beschriebenen Form nicht besteht (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150324_OTS0010/vki-olg-wien-bestaetigt-irrefuehrung-durch-wienwert-werbung). Nun fragt die FMA zu Recht, ob nicht schon wieder getrickst wurde. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist nach wie vor unbekannt. Allerdings haben wir es inzwischen mit 2 WIENWERTs zu tun:

Die WIENWERT Gruppe hat sich im ersten Halbjahr 2017 neu strukturiert:[3] Die „alte“ WIENWERT AG wurde in WW Holding AG umbenannt, wo das negative Eigenkapital und die Anleihegläubiger verbleiben. 2016 baute WIENWERT „alt“ ihr Altbauportfolio ab und erwirtschaftete dadurch einen Cash-Bestand von EUR 5 Mio., gleichzeitig musste die Gesellschaft hohe Abschreibungen vornehmen.[4] Zusätzlich wurde die „neue“ Tochtergesellschaft WIENWERT AG gegründet, die mit EUR 5 Mio. Stammkapital ausgestattet wurde. War das jedem Investor ausreichend klar? Und besteht das Stammkapital aus liquiden Mitteln? Wie viel wäre die „Marke WIENWERT“ wert?

WIENWERT „alt“ hat aktuell ca. 20 Anleihen laufen. Während in diesem Jahr rd EUR 5,1 Mio an Anleihevolumen zu tilgen sein werden, muss WIENWERT im Jahr 2018 weitere EUR 14,5 Mio an Anleihegeldern zurückzahlen.[5]

Je nachdem, wie die Antwort ausfallen wird, käme jetzt noch – der Anspruch verjährt in 3 Jahren ab Kaufdatum – eine Anfechtung des abgeschlossenen Anleihezeichnungsvertrages wegen Irrtums in Betracht.

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[1] https://www.wienwert.at/wp-content/uploads/2017/05/ADHOC_20170113.pdf

[2] E-Mail Wienwert an Interessenten vom 21.05.2017

[3] Firmenbuchauszüge: FN 332378t, FN 308774f

[4] http://derstandard.at/2000051216118/Wienwert-verkauft-Altbaubestand-mit-Millionenabschreibung

[5] WIENWERT Anleihenübersicht Stand 31.05.2016

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