AnlegerrechtUnser Lieblingsthema:

Windige Profiteure ziehen ehrlichen Leuten ihr hart Erspartes aus der Tasche, mit Hochglanzprospekten und im ganz großen Stil; da werden regelmäßig nicht bloß ein paar Dutzend geschädigt, sondern meist viele tausend Menschen.

Sollte nicht so sein, meint der Gesetzgeber. Und erlässt immer neue Regeln, die dem Schutz der Anleger dienen. Eingehalten werden die nicht immer (das wäre auch strukturell unmöglich).

Wir suchen und finden:

Entweder im Wege der guten alten Beraterhaftung - die ist weitgehend ausjudiziert, jedoch nicht ganz einfach, und vor allem sehr sensibel, was die Verjährung der Ansprüche anbetrifft; 

oder im Wege der Emittentenhaftung im weiteren Sinn. Denn wer ein "Produkt" auf den Finanzmarkt bringt, hat die strenge Prospektpflicht einzuhalten; und zwar nicht nur die, die im Gesetz steht.

Wir schauen der Finanzindustrie auf die Finger. Im Einzelfall, oder mit Sammelklagen.